Laura Bassi: Gestaltung einer chancengerechten Zukunft
Förderung der Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben in Netzwerken mit mehreren Konsortialmitgliedern zur Gestaltung einer chancengerechten Zukunft unter Berücksichtigung von Diversitätsdimensionen. Nächste Ausschreibung 01.10.2026–26.02.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird die gemeinsame Durchführung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) durch Konsortien mit dem Ziel, über strukturierte Netzwerkarbeit einen nachhaltigen Qualitäts- und Innovationssprung zu erzielen und einen kollektiven Mehrwert für eine chancengerechte Zukunft zu generieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Instrumente und Ausrüstung
- Reisekosten
- Auftragsforschung und Studien
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 3 Unternehmen (davon mindestens 2 KMU) ODER mindestens 2 nicht-wirtschaftliche Organisationen und 1 KMU
- Projektdauer 36 Monate
- Förderungssumme maximal EUR 500.000
- Förderbare Gesamtkosten mindestens EUR 100.000
- Konsortialführung mit Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Konsortialvereinbarung
- Unternehmensregisterauszug
- eCall-Einreichung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Diversity- und Chancengerechtigkeitsbezug
- Netzwerkstruktur und Konsortialzusammensetzung
- Nachhaltiger Mehrwert und Wirkung
Beschreibung
Die Initiative „Laura Bassi: Gestaltung einer chancengerechten Zukunft“ fördert österreichweit Innovationsvorhaben in Netzwerk-Konsortien mit besonderem Fokus auf Diversitätsdimensionen. Gefördert werden Projekte von mindestens drei Partner:innen (darunter mindestens zwei KMU) oder von mindestens zwei nicht-wirtschaftlichen Organisationen in Kooperation mit einem KMU. Die Laufzeit beträgt bis zu 36 Monate, die beantragbaren Gesamtkosten liegen zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000. Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Projektträger:innen können Unternehmen aller Größenklassen, Start-ups, Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche und gemeinnützige Organisationen sein. Ziel ist es, durch strukturierte Netzwerkarbeit einen nachhaltigen Qualitäts- und Innovationssprung zu erzielen, Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit kollektivem Mehrwert zu entwickeln und so wesentlich zur Umsetzung einer chancengerechten Zukunft beizutragen.
Bei der Bewertung stehen der Innovationsgehalt, die Verankerung von Diversity- und Chancengerechtigkeitsaspekten, die Konsortialstruktur sowie die langfristige Wirkung im Zentrum. Geförderte Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, Beratung sowie zusätzliche Gemeinkosten. Einreichungen erfolgen elektronisch via eCall, beginnend mit der nächsten Ausschreibungsrunde vom 01.10.2026 bis 26.02.2027. Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Konsortialvereinbarung und ein aktueller Unternehmensregisterauszug bilden die wesentlichen Unterlagen. Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) steht als Abwicklungsstelle für Fragen zur Verfügung und sichert durch risikobasierte Kontrollen sowie regelmäßige Berichte eine zielgerichtete Mittelverwendung und Evaluierung der geförderten Projekte.
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