LEADER-Förderung in Bayern
LEADER-Förderung in Bayern für modellhafte Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung des ländlichen Raums in der Förderperiode 2023–2027. Bottom-up-Ansatz über Lokale Aktionsgruppen. Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel von LEADER ist es, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu machen, indem nachhaltige Projekte und Prozesse gefördert, die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen gestärkt, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus ausgebaut sowie Antworten auf Herausforderungen wie Klimawandel, Demografischer Wandel und Ressourcenschutz entwickelt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Projektplanung und ‑durchführung
- Investitionen in Infrastruktur
- Baunebenkosten
- Personalaufwendungen
- Materialkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen nach Art. 70–78 ELER
- Kostenschlüsselprojekte
- Grunderwerb
- Erschließung
- Pflichtaufgaben kommunaler Träger
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss im LAG-Gebiet liegen oder diesem dienen
- Positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums
- Nachweis regelgerechter Projektauswahl durch die LAG
- Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit
- Identität zwischen Antragsteller und Betreiber (Ausnahmen möglich)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis LAG-Beschluss
- Checkliste Projektauswahlkriterien
- Rankingliste
- Kostennachweise (Angebote, Internetausschnitte)
- Nachweis der Identität und Rechtsform
- Erklärungen Interessenkonflikt
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Beitrag zu LES-Zielen
- Regionale Wertschöpfung
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
In Bayern fördert LEADER im Zeitraum 2023 – 2027 modellhafte Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung des ländlichen Raums. Über lokale Aktionsgruppen (LAG) wird ein Bottom-up-Ansatz umgesetzt, der die strategische Planung und Durchführung der Vorhaben vor Ort in die Hände engagierter Akteur:innen legt. Die Themen reichen von Landwirtschaft und Regionalförderung über Engagement für Gesellschaft und Demokratie bis hin zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Naturschutz. Ziel ist es, nachhaltige Abläufe und Innovationen voranzutreiben, die regionale Wirtschaftskraft zu stärken, interkommunale Kooperationen auszubauen und Antworten auf Herausforderungen wie Klimawandel, demografischen Wandel und Ressourcenschutz zu entwickeln. Hierfür stehen EU-Mittel in Höhe von 89 Mio. € bereit und können in Form von Zuschüssen mit Förderquoten zwischen 30 % und 90 auf Projektkosten gewährt werden.
Die Förderung richtet sich an eine vielfältige Bandbreite von Antragsteller:innen – private und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Bildungsträger, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine sowie Existenzgründer:innen –, die Projekte von langfristigem regionalem Mehrwert realisieren. Zuwendungsvoraussetzungen sind u. a. die Verortung im LAG-Gebiet, ein positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums sowie ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit. Gefördert werden Projektplanung, Infrastrukturinvestitionen, Personal- und Materialkosten, gebrauchte Maschinen (bis 60 % Neupreis) sowie Eigenleistungen (bis 60 %). Pro Projekt sind Zuschüsse bis zu 250 000 € möglich, die Laufzeit einer Maßnahme erstreckt sich auf bis zu 60 Monate. Die Antragstellung erfolgt online in iBALIS bis spätestens 31.12.2027.
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