Zuschuss

Lebens!Nah

Investitions- und Digitalisierungskostenzuschüsse für steirische Nahversorgungsunternehmen in Gewerbe, Handwerk, Handel und endverbraucherbezogenen Dienstleistungen.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung investiver Maßnahmen von steirischen Nahversorgungsunternehmen in den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Handel und endverbraucherbezogene Dienstleistungen sowie Unterstützung der Digitalisierung von Produktions-, Vertriebs-, innerbetrieblichen und Marketingprozessen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Digitalisierungskosten (Produktion, Vertrieb, innerbetriebliche und Marketingprozesse)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Betriebsstätte in der Steiermark
  • Unternehmen der Nahversorgung in Gewerbe, Handwerk, Handel oder endverbraucherbezogenen Dienstleistungen
  • Nachweis der förderfähigen Ausgaben durch Rechnungen oder Kontoauszüge

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechnungen
  2. Kontoauszüge

Beschreibung

Das Programm Lebens!Nah unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Nahversorgung in der Steiermark aus den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Handel und endverbraucherbezogene Dienstleistungen mit investiven Zuschüssen und Förderungen zur Digitalisierung. Ziel ist die Stärkung regionaler Nahversorger durch finanzielle Anreize für moderne Produktions- und Vertriebsprozesse sowie für digitalisierte innerbetriebliche Abläufe und Marketingstrategien. Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark, die ihren Geschäftsbetrieb weiterentwickeln und zukunftsfähig gestalten möchten. Die Beantragung erfolgt auf Basis der Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung 12 – Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung der Steiermärkischen Landesregierung.

Gefördert werden Investitionskosten ebenso wie Digitalisierungskosten in sämtlichen Bereichen von Produktion und Vertrieb bis zu Marketingprozessen. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Nachweis förderfähiger Ausgaben mittels Rechnungen oder Kontoauszügen. Als Förderart wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der flexibel an den individuellen Investitionsbedarf angepasst wird. Unternehmen profitieren dabei von einer einfachen Einreichung der erforderlichen Belege und einer kompetenten Begleitung durch die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG). Die Aktion leistet einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und trägt dazu bei, traditionelle Nahversorgungsbetriebe fit für die digitale Zukunft zu machen. Interessierte Unternehmen finden alle erforderlichen Dokumente und Hinweise zur Antragstellung auf den Informationsseiten der SFG.

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