Lebens!Nah
Investitions- und Digitalisierungszuschuss für steirische Nahversorgungsbetriebe zur Modernisierung von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Attraktivierung bestehender oder neu gegründeter Nahversorgungsbetriebe in der Steiermark durch Investitionskostenzuschüsse und Zuschüsse zur Digitalisierung von Produktions-, Vertriebs-, innerbetrieblichen sowie Marketingprozessen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten (Maschinen, Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung, bauliche Maßnahmen)
- Digitalisierungsausgaben (Hardware/Software, Online-Shop, Website, ERP-/CRM-/Zeiterfassungssysteme)
- Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit dem Projekt
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leergutrücknahmesysteme und damit verbundene Kosten
- unselbstständige Beschäftigungsanteile über Geringfügigkeitsgrenze
- Anschaffung von Fahrzeugen (PKW, LKW, Bus) außer Verkaufsautomaten
- laufende Allgemeinkosten ohne Projektbezug
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmensstandort in der Steiermark
- Nahversorgungsbetrieb mit Gütern/Dienstleistungen des täglichen Bedarfs
- mehr als 50 % Umsatz mit privaten Endverbrauchern
- Einstufung als Kleinst- oder Kleinbetrieb
- Mindestprojektvolumen Investition 20.000 €, Digitalisierung 3.000 €
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- De-minimis-Erklärung
- Bestätigung Barrierefreiheit (Infoblatt barrierefreies Bauen)
- Unternehmensdaten (Gewerbeberechtigung, Betriebsgröße)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Digitalisierungsgrad
- Regionale Bedeutung und Erhalt der Nahversorgung
Beschreibung
Die Förderaktion Lebens!Nah unterstützt steirische Nahversorgungsbetriebe bei Investitionen und Digitalisierung, um regionale Lebensqualität und Aufenthaltsqualität in Gemeinden zu stärken. Zielgruppe sind Kleinst- und Kleinbetriebe der Nahversorgung, die Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten und mehr als 50 % ihres Umsatzes mit privaten Endverbraucher:innen erzielen. Die Zuschüsse decken Investitionskosten ab 20.000 € für Maschinen, Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung sowie bauliche Maßnahmen (max. 100.000 € anrechenbar) und Digitalisierungsaufwendungen ab 3.000 € für Hard- und Software, Online-Shops, ERP-/CRM-Systeme, Websites und Marketingprozesse. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße und Innovationsgehalt zwischen 15 % und 30 %, mit Innovationsbonus bis zu 5 % bzw. Digitalisierungsbonus von max. 30 % (max. 2.500 €). Voraussetzung ist ein Unternehmensstandort in der Steiermark, die Einstufung als Kleinst- oder Kleinbetrieb, die Einreichung vor Projektbeginn und ein Mindestprojektvolumen, außerdem gelten De-minimis-Regelungen und barrierefreie Bauvorgaben.
Lebens!Nah leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt regionaler Versorgungsstrukturen: Die Förderung ermöglicht Peter:innen, Martina:innen und weiteren Unternehmer:innen, Marktauftritte zu modernisieren, Online-Services einzuführen und Produktions-, Vertriebs- sowie Marketingprozesse zu digitalisieren. Damit werden Nahversorgungsbetriebe attraktiver, können Arbeitsplätze sichern und Ausbildungsangebote stabilisieren. Anträge sind bis 30. Juni 2027 online über das SFG-Portal möglich. Geförderte Projekte unterliegen überprüfbaren Kriterien wie Innovationsgehalt, Digitalisierungsstand und regionaler Bedeutung, Ausgaben sind mittels Rechnungen und Verwendungsnachweisen zu belegen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der mit maximal 15.000 € bzw. 2.500 € für Digitalisierungsmaßnahmen eine spürbare Starthilfe bietet, um die Nahversorgung in der Steiermark nachhaltig zu stärken.
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