LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
Förderung zur Unterstützung der Inklusion schwerbehinderter Menschen in Beschäftigungsverhältnissen durch Zuschüsse zu personellen und sächlichen Mehrkosten für Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der inklusiven Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, indem Arbeitgeber Zuschüsse zu den entstehenden personellen und sächlichen Mehraufwendungen erhalten.
Förderfähige Ausgaben
- Personelle Mehrkosten
- Sachkosten im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Nordrhein-Westfalen
- Einstellung von schwerbehinderten Menschen gemäß SGB IX
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular des LVR
- Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft
- Kostenaufstellung
Beschreibung
LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion fördert seit 2026 die inklusive Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen. Als fortlaufendes Zuschussprogramm des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) unterstützt es Arbeitgeber:innen und schwerbehinderte Beschäftigte gleichermaßen. Ziel ist es, Barrieren am Arbeitsplatz abzubauen und die Teilhabe auf dem ersten Arbeitsmarkt zu stärken. Durch finanzielle Entlastung bei personellen und sächlichen Mehrkosten werden Hemmnisse für die Einstellung und den Erhalt von Arbeitsverhältnissen minimiert. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen profitieren von einem bedarfsgerechten Zuschussmodell, das im Sinne einer chancengerechten Arbeitswelt wirkt.
Fördervoraussetzung ist ein Standort in Nordrhein-Westfalen sowie die Einstellung gemäß SGB IX. Antragsberechtigt sind sämtliche Arbeitgeber:innen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen möchten. Gefördert werden personelle Aufwendungen wie Assistenz- oder Betreuungskosten sowie sächliche Ausgaben etwa für technische Hilfsmittel oder arbeitsplatzbezogene Umbaumaßnahmen. Für die Antragstellung sind das offizielle Antragsformular des LVR, ein Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und eine detaillierte Kostenaufstellung einzureichen. Da das Programm ohne feste Frist operiert, kann der Antrag jederzeit eingereicht werden. Das LVR-Inklusionsamt begleitet Interessierte mit fachlicher Beratung und fördert eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.
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