Margarethe-Schauer-Fonds – Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes
Der Margarethe-Schauer-Fonds unterstützt nachhaltige Bildungsprojekte evangelischer Schulgemeinschaften durch Anschubfinanzierungen und Pauschalzuschüsse im Matching-Verfahren. Anträge können jährlich bis zum 31.12. eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds fördert gemeinnützige Bildungsprojekte evangelischer Schulen und stärkt bürgerschaftliches Engagement für mildtätige und kirchliche Zwecke nach dem Prinzip der „Zweiten Mark“ (Matching-Verfahren).
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektträger ist eine evangelische Schulgemeinschaft der Schulstiftung
- Projekt dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
- Nachweis weiterer Eigenmittel oder Mittelfremder Förderer (Matching-Prinzip)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenplanung
- Digitaler Sachbericht nach Projektabschluss
Bewertungskriterien
- Prinzip der „Zweiten Mark“ (Matching)
- Gemeinnützigkeit des Projekts
- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
- Nachhaltige Wirkung
Beschreibung
Der Margarethe-Schauer-Fonds der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes fördert bundesweit gemeinnützige Bildungsinitiativen evangelischer Schulgemeinschaften durch Anschubfinanzierungen und Pauschalzuschüsse im bewährten Matching-Verfahren („Zweite Mark“). Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements für mildtätige und kirchliche Zwecke sowie die Verankerung nachhaltiger Lernkonzepte in Schule und sozialem Umfeld. Gefördert werden Projekte, die Schüler:innen, Lehrkräfte und Ehrenamtliche gleichermaßen einbeziehen und Angebote in den Bereichen Bildung, demokratisches Miteinander, soziale Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung realisieren. Als gemeinnützige Zuschüsse tragen die Mittel dazu bei, neue Vorhaben anzustoßen oder einmalige Veranstaltungen zu unterstützen. Anträge können bis zum 31. Dezember jeden Jahres eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Trägerschaft durch eine evangelische Schulgemeinschaft der Schulstiftung, die Ausrichtung auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele sowie der Nachweis weiterer Eigenmittel oder Drittmittel im Matching-Prinzip. Förderfähig sind Personalaufwendungen und Sachkosten, wobei die Entscheidung auf Basis der Gemeinnützigkeit, der nachhaltigen Wirkung, der Stärkung zivilgesellschaftlicher Beteiligung und des Matching-Konzepts erfolgt. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Kostenplanung und – nach Abschluss des Vorhabens – ein digitaler Sachbericht (ca. 1.500 Zeichen mit Foto) einzureichen. Die Begünstigten werden bis zum 1. März des Folgejahres informiert; ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Der Fonds richtet sich an Bildungseinrichtungen, die sozial-diakonische Initiativen, interkulturelles Lernen, Generationendialoge, Schüleraustausche oder vergleichbare Programme realisieren möchten.
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