Zuschuss

Maßnahmen zur Gewinnung von Nachwuchskräften

Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung junger Fach- und Führungskräfte und zur Stärkung der Wahrnehmung von Raiffeisen-Unternehmen als Arbeitgeber. Anträge können jederzeit formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Zur Gewinnung von jungen Fach- und Führungskräften werden Maßnahmen zur Stärkung der Wahrnehmung von Raiffeisen-Unternehmen als Arbeitgeber gefördert. Durch geeignete Projekte soll das breite Spektrum der Ausbildungsberufe und Tätigkeitsbereiche im ländlichen Genossenschaftswesen transparent gemacht und das Interesse junger Menschen geweckt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Informationsveranstaltungen
  • Materialien
  • Internetprojekte

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag durch die Geschäftsführung des genossenschaftlichen Unternehmens oder Institution
  • Tätigkeit im ländlichen Genossenschaftswesen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Aussagefähige Bezeichnung und Erläuterung des Vorhabens
  3. Veranstaltungsbeschreibung mit Zielsetzung, Methoden und Organisation
  4. Schilderung exemplarischer Wirkung für andere Genossenschaften
  5. Beschreibung von Materialien und Verwendungszweck
  6. Finanzierungsplan
  7. Angabe weiterer Förderer bei Teilförderung
  8. Nachweis über Anträge bei anderen Förderinstitutionen

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte (SDG-Orientierung)
  • Beispielcharakter für andere Genossenschaften
  • Transparenz des Ausbildungs- und Tätigkeitsangebots

Beschreibung

Dieser Zuschuss der Raiffeisen-Stiftung fördert Projekte, die das ländliche Genossenschaftswesen als attraktiven Arbeitgeber für junge Fach- und Führungskräfte ins Blickfeld rücken. Bundesweit berechtigte Unternehmen und Genossenschaften können mit Maßnahmen aus den Bereichen Aus- & Weiterbildung, Regionalförderung, Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit ihre Arbeitgebermarke stärken. Ziel ist es, das vielfältige Spektrum an Ausbildungsberufen und Tätigkeitsfeldern transparent darzustellen und das Interesse von Nachwuchs­interessierten zu wecken. Gefördert werden beispielsweise Informationsveranstaltungen, Print- und Online-Materialien sowie Internetprojekte, die beispielgebend für andere Genossenschaften wirken und Nachhaltigkeitsaspekte gemäß SDG-Orientierung berücksichtigen.

Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Geschäftsführung genossenschaftlicher Unternehmen oder Institutionen und ist jederzeit schriftlich oder elektronisch möglich. Der Förderantrag sollte auf maximal sechs Seiten Angaben zum Vorhaben, eine aussagekräftige Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Methoden und Organisation sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Darüber hinaus gehören eine Schilderung exemplarischer Wirkungen für andere Genossenschaften, eine Darstellung geplanter Materialien mit Verwendungszweck sowie Hinweise auf weitere Förderer bei Teilfinanzierungen zum Bewerbungsumfang. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Transparenz des Ausbildungsangebots, Vorbildwirkung und Nachhaltigkeitsorientierung. Nach formaler Vorprüfung durch die Stiftung empfiehlt der Vorstand dem Kuratorium die finale Entscheidung. Genossenschaftliche Unternehmen mit Engagement für zukunftsweisende Nachwuchsgewinnung sind eingeladen, ihre Vorhaben einzureichen und so zur Stärkung des ländlichen Raumes beizutragen.

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