Maßnahmen zur Umsetzung der NÖ Wirtschafts- und Tourismusstrategie (ecoplus)
Förderung von nicht-investiven Softmaßnahmen (Personal- und Sachkosten, externe Dienstleistungen) zur Umsetzung der Niederösterreichischen Wirtschafts- und Tourismusstrategie. Anträge fortlaufend möglich (bis 31.12.2027).
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der NÖ Wirtschafts- und Tourismusstrategie werden regionale Entwicklungsvorhaben unterstützt, die zur Implementierung der genannten Strategien beitragen. Dadurch soll der Wirtschafts- und Tourismusstandort Niederösterreich weiter gestärkt und zukunftsfähig weiterentwickelt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- externe Dienstleistungen
- Gemeinkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rechnungen, die nicht auf den Antragsteller lauten
- Zahlungen, die nicht vom Antragsteller geleistet wurden
- Rechnungsbeträge unter € 200 (exkl. USt.)
- Skonti und Rabatte
- Umsatzsteuer (wenn vorsteuerabzugsberechtigt)
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Organisationen des NÖ Wirtschaftsressorts sowie dessen Netzwerkpartner
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Projektbeschreibung laut Leitfaden samt Beilagen
- Gesamtkostenaufstellung
- Jahresabschlüsse/Bilanzen der letzten 2 Geschäftsjahre
- Anträge bei anderen Förderstellen sowie Erledigungsschreiben (wenn zutreffend)
Bewertungskriterien
- Regionalwirtschaftliche Dimension
- Strategische Dimension
- Nachhaltigkeitsdimension
Beschreibung
Die Förderinitiative zur Umsetzung der NÖ Wirtschafts- und Tourismusstrategie ermöglicht öffentlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und kleinen sowie mittleren Unternehmen aus Niederösterreich, nicht-investive Softmaßnahmen vollständig mit einem Zuschuss von 100 % zu finanzieren. Antragsberechtigt sind sämtliche Organisationen des NÖ Wirtschaftsressorts sowie dessen Netzwerkpartner, die Projekte und Dienstleistungen erbringen, um regionale Entwicklungsziele zu realisieren und die Standortqualität zu stärken. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sachkosten, externe Dienstleistungen und Gemeinkosten, um Vernetzungsaktivitäten, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen zur Implementierung strategischer Vorgaben abzudecken. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2027 eingebracht werden; eine frühzeitige Einreichung vor Beginn der Projektaktivitäten ist Voraussetzung für die Förderzusage.
Bei der Förderwürdigkeit erfolgt die Bewertung anhand der regionalwirtschaftlichen, strategischen und Nachhaltigkeitsdimension. Nicht förderfähig sind Rechnungen, die nicht auf Antragstellende lauten, nicht geleistete Zahlungen, Rechnungsbeträge unter 200 € (exkl. USt.), Skonti oder Rabatte, umsatzsteuerpflichtige Leistungen bei Vorsteuerabzug sowie Barzahlungen über 5 000 €. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen: ein formloser Antrag, eine Projektbeschreibung gemäß Leitfaden inkl. Beilagen, eine detaillierte Gesamtkostenaufstellung, Jahresabschlüsse oder Bilanzen der letzten zwei Geschäftsjahre sowie Kopien eventueller Anträge bei anderen Förderstellen inklusive Erledigungsschreiben. Über eine nachhaltige Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandorts Niederösterreich entscheidet die zuständige Abwicklungsstelle in enger Abstimmung mit Expert:innen des Wirtschaftsressorts.
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