Zuschuss

Maul- und Klauenseuche (MKS) im Land Brandenburg im Jahr 2025

Entschädigungszahlungen an Tierhalter im Land Brandenburg bei Schäden durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche 2025. Anträge sind fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Brandenburg

Förderziel

Gewährung einer Marktstützungsmaßnahme zur Kompensation von Schäden bei Tierhaltungen infolge des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2025 im Land Brandenburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Schäden an Tieren
  • Kosten für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis von Schäden durch den Ausbruch der MKS im Jahr 2025
  • Sitz oder Betrieb im Land Brandenburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schadennachweis
  2. Betriebsnachweis
  3. Antragsformular

Beschreibung

Im Land Brandenburg wurde für das Jahr 2025 eine Marktstützungsmaßnahme eingerichtet, um Tierhalter:innen bei Verlusten durch die Maul- und Klauenseuche (MKS) finanziell zu entlasten. Gefördert werden nachweislich entstandene Schäden an Nutztieren sowie Kosten für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Der Zuschuss dient der Kompensation von Bestandsverlusten und trägt dazu bei, die wirtschaftliche Stabilität von landwirtschaftlichen Betrieben zu sichern. Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass betroffene Unternehmen zeitnah Entschädigungszahlungen erhalten. Träger der Maßnahme ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Firmensitz oder Betrieb in Brandenburg, die im Jahr 2025 durch die MKS erhebliche Schäden erlitten haben. Als Voraussetzung für eine Bewilligung müssen ein detaillierter Schadennachweis sowie ein gültiger Betriebsnachweis vorgelegt werden. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist ebenso beizufügen. Die förderfähigen Ausgaben umfassen sowohl direkt betroffene Tiere als auch die Aufwendungen für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Die Maßnahme unterstützt landwirtschaftliche Betriebe nachhaltig und trägt dazu bei, das Risiko herdenbezogener Epidemien zu mindern und die Versorgungssicherheit in der Region zu gewährleisten.

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