Zuschuss

Mehrzweckboot (MZB) zur Ölwehr

Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung, insbesondere Mehrzweckbooten zur Ölwehr, mit staatlichen Zuschüssen von bis zu 95.000 Euro.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 95.000 €
Förderquote: 100%

Förderziel

Verbesserung der Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen durch Beschaffung von Mehrzweckbooten (MZB) für die Ölwehr.

Förderfähige Ausgaben

  • Beschaffungskosten für Mehrzweckboot und Bootsanhänger

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschaffung eines Mehrzweckboots (MZB) mit Bootsanhänger nach DIN 14962
  • Ersatzbeschaffung von staatseigenen Katastrophenschutzbooten, die bis in die frühen 1990er Jahre beschafft wurden
  • Erfüllung zusätzlicher technischer Voraussetzungen gemäß DIN 14961 und DGUV Vorschrift 49

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag

Beschreibung

Der Freistaat Bayern stellt Kommunen und gemeinnützigen Organisationen in Bayern eine kontinuierlich abrufbare Zuwendung für die Beschaffung von Mehrzweckbooten (MZB) zur Ölwehr bereit. Ziel ist die gezielte Stärkung der Katastrophenschutzkapazitäten durch moderne, normgerechte Ausrüstung. Förderfähig sind die reinen Beschaffungskosten für das Mehrzweckboot samt Bootsanhänger nach DIN 14962 „Boote für die Feuerwehr“. Der staatliche Zuschuss deckt bis zu 100 % der Aufwendungen, maximal 95.000 Euro. Damit sollen vornehmlich veraltete, in den frühen 1990er Jahren beschaffte Katastrophenschutzboote ersetzt und die Einsatzbereitschaft bei Ölunfällen weiter verbessert werden.

Voraussetzung für die Bewilligung sind neben dem Nachweis öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft die Erfüllung zusätzlicher technischer Kriterien gemäß DIN 14961 und DGUV Vorschrift 49. Anträge werden fortlaufend bei den zuständigen Regierungen in Bayern eingereicht und nach formgerechter Prüfung bewilligt. Grundlage ist das Katastrophenschutz-Zuwendungsgesetz des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Ein einfacher Zuwendungsantrag genügt, um die detaillierten Richtlinien in Kraft zu setzen und einen Förderbescheid zu erhalten. Die Maßnahme richtet sich speziell an bayerische Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen, um die Innovationsfähigkeit im Katastrophenschutz nachhaltig auszubauen und die Sicherheit auf Binnengewässern zu erhöhen.

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