Menschenrechtspreis des Landes Kärnten
Der Menschenrechtspreis des Landes Kärnten würdigt herausragende Leistungen in der Menschenrechtsarbeit mit Kärntenbezug. Vorschlagsberechtigt sind öffentliche Stellen, Gemeinden, Interessensvertretungen sowie natürliche und juristische Personen. Gültig seit 01.01.2014, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Preis anerkennt besonders herausragende Leistungen für die Menschenrechtsarbeit mit Bezug zu Kärnten, sowohl von Kärntner:innen im In- und Ausland als auch von Initiativen und Projekten, die in Kärnten umgesetzt werden. Ziel ist es, Menschenrechtsaktivitäten zu würdigen und sichtbar zu machen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Persönlicher oder sachlicher Bezug zu Kärnten
- Fristgerechte Einreichung der Unterlagen beim Amt der Kärntner Landesregierung
- Entscheidung durch eine vierköpfige Fachjury
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zur einreichenden Person/Institution: Name und Adresse
- Angaben zur nominierten Person/Organisation: Name und Adresse
- Kurzbeschreibung der Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit
- Nachweis des Kärntenbezugs
- Begründung der Preiswürdigkeit
- Optionale Zusatzinformationen (z. B. Biographien, Projektbeschreibungen)
Bewertungskriterien
- Herausragende Leistungen in der Menschenrechtsarbeit
- Persönlicher oder sachlicher Kärntenbezug
Beschreibung
Menschenrechtspreis des Landes Kärnten würdigt seit 2014 herausragende Beiträge zur Menschenrechtsarbeit mit klarem Bezug zu Kärnten. Ausgezeichnet werden sowohl Kärntner:innen im In- und Ausland als auch Initiativen und Projekte, die vor Ort umgesetzt werden. Ziel ist es, die Bedeutung von Schutzrechten sichtbar zu machen und gesellschaftliches Engagement für Demokratie und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Der Preis positioniert sich als prestigeträchte Anerkennung für öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenvertretungen, Vereine sowie Einzelpersonen, die sich durch beispielgebende Leistungen hervorheben.
Vorschlagsberechtigt sind Dienststellen des Bundes und des Landes, Gemeinden, Interessensvertretungen sowie natürliche und juristische Personen. Entscheidungsvoraussetzungen bestehen in einem persönlichen oder sachlichen Kärntenbezug und der fristgerechten Einreichung aller Unterlagen beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1. Eine vierköpfige Fachjury beurteilt die Kandidat:innen anhand der Kriterien „herausragende Leistungen in der Menschenrechtsarbeit“ und „Kärntenbezug“. Zur Nominierung sind einzureichen: Angaben zu einreichender und nominierter Person bzw. Institution (Name, Adresse), eine Kurzbeschreibung der Menschenrechtsarbeit, ein Nachweis des Kärntenbezugs sowie eine fundierte Begründung der Preiswürdigkeit. Ergänzende Informationen wie Biographien oder Projektunterlagen können als optionale Anlagen beigefügt werden. Der genaue Einsendeschluss ist in den offiziellen Ausschreibungsunterlagen der Landesregierung zu entnehmen.
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