Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Modernisierung und Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen im Bestand. Gefördert werden Überdachungen, Fahrradboxen, Umbauten und Elektroladeanschlüsse. Förderung in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten (max. 300 € pro Stellplatz, 400 € mit Elektroanschluss); Umbau bestehender Anlagen mit 20 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung hochwertiger neuer Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums, um Komfort, Sicherheit und Witterungsschutz zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen
- Errichtung von Fahrradboxen, -kleingaragen oder -sammelgaragen
- Umbau von Räumen zu Fahrradabstellräumen
- Ausstattung mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen
- Einbau von Rampen und elektrischen Türöffnern
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Vertikale Aufhängungen
- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen
- Ständer mit Abstand < 45 cm zwischen den Rädern
- Systeme mit halb senkrechter Schienenaufhängung
- Abbruchkosten bestehender Anlagen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer/in von Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten
- Eigentümer/in gewerblich genutzter Immobilien mit mehr als zehn Arbeitsplätzen
- Baugenehmigung vor dem 01.01.2011
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Vordruck)
- Unterschriebenes Original des Antrags
- Weitere erforderliche Nachweise und Unterlagen
Beschreibung
Die IFB Hamburg unterstützt die Modernisierung und Ergänzung hochwertiger Fahrradabstellanlagen auf privaten und gewerblichen Grundstücken in Hamburg. Gefördert werden Überdachungen, Einhausungen, Fahrradboxen sowie -kleingaragen oder -sammelgaragen und der Umbau von Räumen in Kellern, Erd- oder Obergeschossen. Ebenso zählen Ausstattungselemente wie Anlehnbügel, Doppelstockparker, Rampen und elektrische Türöffner sowie die Installation von Elektroladeanschlüssen zu den förderfähigen Maßnahmen. Ziel ist es, Sicherheit, Komfort und Witterungsschutz für Radfahrer:innen zu erhöhen und zeitgemäße Abstellmöglichkeiten außerhalb öffentlicher Flächen bereitzustellen. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten sowie gewerblich genutzter Immobilien mit mehr als zehn Arbeitsplätzen, sofern die ursprüngliche Baugenehmigung vor dem 01.01.2011 erteilt wurde.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss deckt 40 % der anerkannten Kosten bis maximal 300 € pro Stellplatz (bzw. 400 € bei Elektroladeanschluss); für den Umbau bestehender Anlagen gilt eine Förderquote von 20 %. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung oder Qualitätsverbesserung von Abstellanlagen – Wartungs-, Instandhaltungs- und Abbruchkosten bleiben unberücksichtigt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, müssen jedoch vor Vorhabensbeginn bewilligt werden. Zur Einreichung gehören das ausgefüllte Antragsformular, das im Original von allen Eigentümer:innen unterzeichnete Dokument sowie die geforderten Nachweise und Unterlagen. Die IFB Hamburg prüft Anträge zügig, sodass nach Bewilligung das Projekt unmittelbar starten kann.
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