Zuschuss

Naturschutzgroßprojekte

Bundesweite Förderung von großflächigen Naturschutzprojekten zur Erhaltung und Wiederherstellung biologischer Vielfalt und natürlicher Lebensräume. Fortlaufende Einreichung von Projektanträgen beim Bundesamt für Naturschutz möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von groß angelegten Naturschutzmaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung ökologisch wertvoller Gebiete, Lebensräume und Arten in Deutschland.

Förderfähige Ausgaben

  • Naturschutzfachliche Planung und Gutachten
  • Feldmaßnahmen (z. B. Gehölzpflege, Gewässerrenaturierung)
  • Monitoring und Evaluierung
  • Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten vor Zuwendungszeitraum
  • Ausgaben für rein administrative Verwaltung außerhalb des Projekts
  • Schulden- und Kreditrückzahlungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der fachlichen und organisatorischen Eignung zur Umsetzung großflächiger Naturschutzprojekte
  • Vorlage eines naturschutzfachlichen Konzepts
  • Ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten
  • Einbindung der beteiligten Gebietskörperschaften und relevanter Akteure

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Zielen und Maßnahmenplan
  2. Naturschutzkonzept
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweise zur fachlichen Qualifikation
  5. Erklärung zur organisatorischen und personellen Ausstattung

Bewertungskriterien

  • Ökologische Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Langfristige Nachhaltigkeit
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • Beteiligung und Kooperation mit lokalen Akteuren

Beschreibung

Bundesweit werden großflächige Initiativen zur Wiederherstellung und Erhaltung natürlicher Lebensräume mit finanzieller Unterstützung gefördert. Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie Bildungseinrichtungen können fortlaufend Projektanträge beim Bundesamt für Naturschutz einreichen. Ziel ist die Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Gebiete und Arten in Deutschland. Dabei steht die Stärkung der biologischen Vielfalt im Fokus: Durch naturschutzfachliche Konzepte und Feldmaßnahmen wie Gewässerrenaturierungen oder Gehölzpflege werden nachhaltig funktionierende Biotope wiederhergestellt. Begleitendes Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit sollen Erfolge dokumentieren und die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.

Zur Antragstellung müssen Teilnehmer:innen den Nachweis fachlicher und organisatorischer Eignung, ein detailliertes Naturschutzkonzept sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan vorlegen. Förderfähig sind Planungs- und Gutachtenleistungen, praktische Umsetzungsmaßnahmen vor Ort, Evaluierungen sowie Kommunikationsmaßnahmen. Nicht übernommen werden rückwirkende Ausgaben, reine Verwaltungskosten jenseits des Projekts und Kreditrückzahlungen. In der Bewilligung fließen Aspekte wie ökologische Wirksamkeit, langfristige Nachhaltigkeit, Kosten-Nutzen-Verhältnis und Kooperation mit lokalen Akteur:innen ein. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und unterstützt damit einen ganzheitlichen Ansatz in Forschung, Innovation und Klimaschutz, um landschaftliche Vielfalt zu bewahren und zukunftsfähige Naturräume für kommende Generationen zu sichern.

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