Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Brandenburg und Berlin: Festbetrag von 75 000 € in drei Tranchen, kontinuierliche Antragstellung bis 31.12.2027 über das digitale IAP-System.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung soll die Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gesteigert und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten erleichtert werden. Unterstützt wird die Erstniederlassung und Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit, einschließlich inner- und außerfamiliärer Betriebsübernahmen, Flächen- und Kapitalzugang, Einkommensicherung und Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Altersgrenze max. 40 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Erstniederlassung im landwirtschaftlichen Betrieb innerhalb der letzten 36 Monate
- Nachweis beruflicher Qualifikation im Agrarbereich
- Einreichung eines formgebundenen Betriebsentwicklungskonzepts (mind. 3 Jahre)
- Prosperitätsgrenze: max. Ø 110 000 € (Ledige) bzw. 150 000 € (Verheiratete) je Jahr
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis des Alters (Personalausweis/Reisepass)
- Nachweis der Erstniederlassung (Bescheinigung Alterskasse, Pacht-/Kaufvertrag)
- Nachweis zur Rechts- und Betriebsform (Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag)
- Erklärung zur KMU-Definition
- Nachweis der wirksamen Kontrolle (Gesellschaftervertrag, Arbeitsvertrag)
- Nachweis beruflicher Fähigkeiten (Zeugnisse, Zertifikate)
- formgebundenes Betriebsentwicklungskonzept
- Steuerbescheide der letzten drei Jahre
- Arbeitsblatt GV-Besatz
- Nachweis der Mindestgröße (Bescheinigung Alterskasse)
- Meldebescheinigung Hauptwohnsitz
- Nachweis der Betriebsstätte
- Vollmacht bei Vertretung
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Projektauswahlkriterien
- Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Vollständigkeit des Betriebsentwicklungskonzepts
Beschreibung
Die Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirt:innen in Brandenburg und Berlin fördern Gründungs- und Übernahmevorhaben junger landwirtschaftlicher Unternehmen. Mit einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 75 000 € werden Existenzgründungen, inner- und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie die nachhaltige Entwicklung ländlicher Betriebe unterstützt. Die Auszahlung erfolgt in drei Tranchen zu je 25 000 € über einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Ziel ist es, die Attraktivität der Niederlassung zu steigern, den Flächen- und Kapitalzugang zu erleichtern, Einkommenssicherung zu gewährleisten und eine Diversifizierung der Betriebsstrukturen voranzutreiben. Bewerbungen können bis zum 31.12.2027 fortlaufend über das digitale IAP-System des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht werden. Bewilligende Stelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Fehlende oder verspätet nachgereichte Unterlagen führen zur Ablehnung des Antrags.
Gefördert werden Einzel- und Gesellschaftsunternehmen mit Betriebsleiter:innen bis zum Alter von 40 Jahren, die erstmals einen Betrieb gründen, kaufen oder übernehmen und ihren Hauptwohnsitz sowie die Betriebsstätte in Brandenburg oder Berlin haben. Voraussetzungen sind unter anderem eine berufliche Qualifikation im Agrarbereich, eine positive Einkommensprognose (Prosperitätsgrenze: Ø maximal 110 000 € bei Ledigen bzw. 150 000 € bei Verheirateten) und ein formgebundenes Betriebsentwicklungskonzept für mindestens drei Jahre. Die beantragten Betriebsausgaben müssen mindestens 75 000 € innerhalb der vorgesehenen Geschäftsjahre betragen. Unternehmen dürfen die EU-KMU-Definition nicht überschreiten und müssen eine Mindestpunktzahl bei den Projektauswahlkriterien erreichen. Als Nachweise sind unter anderem Personalausweis, Pacht- oder Kaufverträge, Handelsregisterauszug, betriebswirtschaftlicher Entwicklungsplan und Steuerbescheide vorzulegen.
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