Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Förderung für die Erstniederlassung junger Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg und Berlin mit pauschaler Existenzgründungsbeihilfe von 75.000 € in drei gleichgroßen Tranchen. Anträge laufend möglich, Auswahlstichtag jährlich am 01.11., Richtlinie bis 31.12.2027 befristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung soll die Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gesteigert, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten erleichtert und die Erstniederlassung durch eine Existenzgründungsbeihilfe unterstützt werden. Ziel ist die inner- und außerfamiliäre Betriebsübernahme, Erleichterung landwirtschaftlicher Existenzgründungen, Zugang zu Fläche und Kapital, Sicherung angemessener Einkommen und Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsaufwendungen
- Personalaufwand
- Finanzierungskosten (Zins- und Tilgungsbeträge)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Altersgrenze ≤ 40 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Erstmalige Niederlassung innerhalb der letzten 36 Monate
- Nachweis beruflicher Qualifikation im Agrarbereich (Ausbildung, Studium oder ≥ 2 Jahre Berufspraxis)
- Formgebundenes Betriebsentwicklungskonzept für mindestens drei Jahre (ab 01.01.2023)
- Prosperitätsgrenze: Durchschnittseinkommen ≤ 110.000 €/Ledige bzw. 150.000 €/Ehepaare
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geburtsurkunde oder Personalausweis
- Nachweise zur Erstniederlassung (Bescheinigung der Alterskasse, Kauf-/Pachtverträge, Registerauszüge)
- Unternehmensnachweise (Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung)
- KMU-Erklärung und Firmenorganigramm
- Nachweis wirksame Kontrolle (Arbeitsvertrag, Gesellschaftervertrag)
- Nachweis berufliche Fähigkeiten (Zeugnisse, Zertifikate)
- Formgebundenes Betriebsentwicklungskonzept
- Steuerbescheide der letzten drei Jahre
- Arbeitsblatt GV-Besatz
- Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis Betriebsstätte (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung)
- Zertifikate und Nachweisdokumente ökologischer Bewirtschaftung
- Vollmacht bei Vertretung
Bewertungskriterien
- Erreichen der Mindestpunktzahl bei Projektauswahlkriterien
Beschreibung
Die Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirt:innen in Berlin und Brandenburg unterstützt landwirtschaftliche Existenzgründer:innen bei der ersten Hofübernahme oder -gründung. Mit einer pauschalen Zuwendung von 75.000 € in drei gleich großen Jahresraten werden Investitionen, Betriebsaufwendungen, Personal- und Finanzierungskosten gefördert. Gefördert werden Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen, in denen Junglandwirt:innen unter 40 Jahren wirksam die Kontrolle innehaben und deren geplante Ausgaben mindestens 75.000 € innerhalb von drei Geschäftsjahren betragen. Voraussetzung ist ein formgebundenes Betriebsentwicklungskonzept für mindestens drei Jahre, ein ausreichendes Ausbildungsniveau oder mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Agrarbereich sowie die Einhaltung von Prosperitätsgrenzen und KMU-Kriterien. Hauptwohnsitz und Betriebsstätte müssen sich in Berlin oder Brandenburg befinden, und die Erstniederlassung darf nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Die Antragsstellung erfolgt fortlaufend über das digitale Antragssystem des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, der jährliche Auswahlstichtag ist der 1. November. Das Förderziel ist die Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung, insbesondere durch inner- und außerfamiliäre Betriebsübernahmen, den erleichterten Flächen- und Kapitalzugang sowie die Einkommenssicherung und Diversifizierung der Betriebe in ländlichen Regionen. Zur Antragseinreichung sind unter anderem Nachweise über Alter, Erstniederlassung, berufliche Qualifikation, Betriebsentwicklungskonzept sowie Steuerbescheide und Meldebescheinigung beizufügen. Die Laufzeit der Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
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