NÖ Projekt- und Organisationsförderungen für Generationen
Das Land Niederösterreich unterstützt Organisationen und Vereine, die Maßnahmen im Interesse von Familien, Frauen oder SeniorInnen abdecken. Anträge ab 01.03.2020 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Organisationen und Vereinen, die Maßnahmen im Interesse der Familien, Frauen oder SeniorInnen im Land Niederösterreich umsetzen. Gefördert werden gesellschaftspolitische, bildende und innovative Projekte sowie Kooperationen und Netzwerke zur Förderung des generationenübergreifenden Zusammenlebens.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gesellschaftspolitische Maßnahmen für Familien, Frauen oder SeniorInnen
- Bildende Maßnahmen
- Innovative Projekte mit dem Schwerpunkt Familie, Frauen oder SeniorInnen
- Förderung von Kooperationen und Vernetzung
- Maßnahmen zur Förderung des Zusammenlebens mehrerer Generationen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Land Niederösterreich fördert gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine, die sich in den Bereichen Soziales, Frauenförderung, Aus- und Weiterbildung sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie engagieren. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen im Interesse von Familien, Frauen und Senior:innen, die generationenübergreifendes Zusammenleben stärken. Gefördert werden insbesondere gesellschaftspolitische, bildende und innovative Projekte, die in Kooperationen und Netzwerken umgesetzt werden. Seit dem 01. März 2020 können Anträge jederzeit unbefristet eingereicht werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich nach dem tatsächlichen Finanzbedarf der eingereichten Maßnahmen.
Förderberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbände und sonstigen Vereine mit Sitz in Niederösterreich, die geeignete Vorhaben präsentieren. Voraussetzungen sind unter anderem gesellschaftspolitische Initiativen für Familien, Frauen oder Senior:innen, bildende Programme, innovative Projekte mit generationenfokus sowie Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten. Für die Antragstellung sind ein vollständiger Antrag und ein detaillierter Finanzierungsplan erforderlich. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen und des Finanzierungsplanes wird die Auszahlung unmittelbar vorgenommen. Eine Kostenbelastung der Antragstellenden entfällt; die Endabrechnung findet nach Projektabschluss statt, wobei die Förderkriterien erneut geprüft werden.
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