Zuschuss

Objekt- und Projektförderung Obdach- und Wohnungslosenhilfe

Förderung für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und für zeitlich befristete oder einmalige Projekte der Wiener Wohnungslosenhilfe. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des laufenden Betriebes von Einrichtungen im Sinne der Ziele der Wiener Wohnungslosenhilfe und Unterstützung der Umsetzung zeitlich befristeter oder einmaliger Vorhaben im Bereich der Obdach- und Wohnungslosenhilfe.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Mietkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungsverlust
  • Vorliegen einer sozialen Notlage
  • Unterstützungsbedarf
  • Wohnsitz in Wien
  • Einkommen mindestens in Höhe der Mindestsicherung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen Objektförderung
  2. Ansuchen Projektförderung
  3. Jahresabschluss und Prüfbericht
  4. Budgetvoranschlag
  5. Organisationskonzept und Leistungsbeschreibung

Bewertungskriterien

  • Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Angebots
  • Qualitätsmanagement und -sicherung
  • Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung

Die Objekt- und Projektförderung Obdach- und Wohnungslosenhilfe unterstützt in Wien tätige gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Unternehmen, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen durch Zuschüsse für den laufenden Betrieb von Einrichtungen sowie für zeitlich befristete oder einmalige Vorhaben. Ziel ist die Sicherstellung bedarfsgerechter Schlaf- und Wohnplätze sowie psychosozialer Begleitung, um obdach- und wohnungslosen Menschen bzw. von Wohnungsverlust bedrohten Personen eine nachhaltige Reintegration in eine selbstbestimmte Wohnform zu ermöglichen. Die Förderung orientiert sich an den Allgemeinen und Spezifischen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW) und erfolgt unter Berücksichtigung von Qualitätsmanagement, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Eine kontinuierliche Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung wird vorausgesetzt. Anträge können ganzjährig gestellt und je nach Projektumfang flexibel bewilligt werden.

Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten und Mietkosten, sofern die Antragstellerin/der Antragsteller die Zielgruppe erreicht und die Voraussetzungen erfüllt: Obdach- oder Wohnungslosigkeit bzw. drohender Wohnungsverlust, das Vorliegen einer sozialen Notlage, Unterstützungsbedarf, Hauptwohnsitz in Wien, Mindestsicherungseinkommen, fehlendes verwertbares Vermögen sowie österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung. Die Zuwendung erfolgt nach Prüfung der Notwendigkeit des Angebots, der finanziellen Leistungsfähigkeit und eines schlüssigen Organisationskonzepts. Für den Antrag sind u. a. Ansuchen für Objekt- oder Projektförderung, Jahresabschluss mit Prüfbericht, Budgetvoranschlag sowie Leistungs- und Organisationsbeschreibung einzureichen. Die Entscheidung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen schriftlich; Rückforderungen sind bei Mittelwidmung möglich. Die Förderdokumente stehen als PDF auf der Webseite des FSW bereit.

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