Zuschuss

ÖPNV-Infrastrukturförderung nach BayGVFG

Der Freistaat Bayern fördert den Bau und Ausbau von ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen in Bayern (z. B. Straßenbahnen, U-Bahnen, Haltestellen, Ladeinfrastruktur). Anträge können jederzeit gestellt werden, befristet bis 31.12.2026.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben, soweit diese der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern dienen. Befristet bis 31.12.2026 werden zudem bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung gefördert.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein
  • Vorhaben muss in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein
  • Bau- und verkehrstechnisch einwandfreie Planung unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Abstimmung mit gegebenenfalls betroffenen städtebaulichen Maßnahmen
  • Berücksichtigung von Belangen von Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
  2. Nahverkehrspläne oder gleichwertige Pläne
  3. Erläuterungsbericht mit Darlegung der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  4. Übersichtsplan des Vorhabens
  5. Notwendige Bau- und Grunderwerbspläne
  6. Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Zusammenfassung
  7. Stellungnahme des ÖPNV-Aufgabenträgers
  8. Nachweis der Anhörung gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BayGVFG
  9. Zusätzliche Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und Werkstätten
  10. Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
  11. Aufstellung der aufgewendeten Eigenmittel

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der ÖPNV-Infrastrukturförderung nach BayGVFG den zukunftsorientierten Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Gefördert werden Bauvorhaben und Erweiterungsmaßnahmen von Straßen- und U-Bahntrassen, Haltestellen, Umsteigeanlagen, Betriebshöfen sowie Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe. Zudem können barrierefreie Umbauten und Wegeverbindungen bis zum 31.12.2026 bezuschusst werden. Zuschüsse stehen öffentlichen Einrichtungen, kommunalen Zweckverbänden und privaten wie öffentlichen Unternehmen offen, sofern die Maßnahmen der Verbesserung des ÖPNV in Bayern dienen und in einem Generalverkehrs- oder gleichwertigen Plan verankert sind. Die Förderung erfolgt als projektbezogener Zuschuss in Form von Anteils- oder Festbetragsfinanzierung, ohne feste Einreichfristen.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine detaillierte Planung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Standards, die Abstimmung mit städtebaulichen Belangen sowie die umfassende Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Mobilitätseinschränkungen. Das Vorhaben muss dringend erforderlich sein, rechtlich noch nicht begonnen und finanziell abgesichert. Zur Antragstellung sind unter anderem ein ausgefüllter Zuwendungsantrag (Muster 1a), ein Erläuterungsbericht zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Nahverkehrs- oder gleichwertige Pläne, Kostenschätzungen, Stellungnahmen des ÖPNV-Aufgabenträgers sowie Nachweise zu Eigenmitteln und Anhörungen gemäß BayGVFG vorzulegen. Der vollständige Antrag ist bei der zuständigen Regierung einzureichen. Weitere Details zu Fördersätzen und erforderlichen Unterlagen finden sich in den Richtlinien nach BayGVFG und RZÖPNV.

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