Partizipationsfonds (Bürgerschaftsstiftung Hamburg)
Der Partizipationsfonds unterstützt Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen in Hamburg dabei, ihre Beteiligungsrechte eigenständig wahrzunehmen. Antragsfristen: 20.05.2026 und 15.09.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Partizipationsfonds fördert Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen in Hamburg, um deren Selbstbefähigung (Empowerment) zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Honorare
- Aufwandsentschädigungen, Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen
- Sachausgaben (Verbrauchsmittel, Fahrtkosten)
- Verpflegung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Freizeitangebote ohne Empowerment-Effekt
- Kommerzielle Projekte
- Nicht-projektbezogene laufende Kosten
- Baumaßnahmen
- Wissenschaftliche Studien
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützig oder mildtätig anerkannt
- Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Satzung
- Kostenplan
Bewertungskriterien
- Vielfalt von Behinderungen unter geförderten Projekten
- Erstanträge werden priorisiert
Beschreibung
Der Partizipationsfonds der Bürgerschaftsstiftung Hamburg stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Entscheidungsprozessen in der Hansestadt. Mit dem Ziel, Barrieren abzubauen und das „Nothing about us without us“-Prinzip der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, werden Selbstvertretungs-, Angehörigenorganisationen und Initiativen gefördert, die die Selbstbefähigung (Empowerment) ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt stellen. Finanzielle Mittel unterstützen den Ausbau hauptamtlicher Strukturen, die Digitalisierung von Arbeitsprozessen, barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit sowie Fachveranstaltungen und Qualifizierungsangebote. Dabei steht die nachhaltige Stärkung der Organisationsstrukturen im Fokus, um Menschen mit Behinderungen langfristig in Entscheidungs-, Leitungs- und Projektfunktionen einzubinden.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg. Projekte können mit bis zu 6.000 € gefördert werden, in begründeten Einzelfällen sind Förderbeträge bis 20.000 € möglich. Förderfähig sind u. a. Personalkosten, Honorare, Sachausgaben (Verbrauchsmittel, Fahrtkosten), Verpflegung, Mieten, Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungskosten. Nicht berücksichtigt werden Freizeitangebote ohne Empowerment-Effekt, kommerzielle Vorhaben, Baumaßnahmen oder bereits abgeschlossene Projekte. Erstanträge und Projekte, die unterschiedliche Behinderungsformen berücksichtigen, werden prioritär behandelt. Die nächsten Fristen enden am 20. Mai 2026 und am 15. September 2026; eine Entscheidung erfolgt rund acht Wochen nach Fristende. Für die Antragstellung sind Freistellungsbescheid, Satzung und Kostenplan erforderlich. Beratungsgespräche per Telefon, online oder vor Ort unterstützen bei der Vorbereitung eines vollständigen Antrags.
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