Patenschaftshilfe – Peter + Maria Kinscherff-Stiftung für Seniorenhilfe
Monatliche Zuwendung von 35 € für bedürftige Seniorinnen und Senioren in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz zur Linderung von Altersarmut, befristet auf 12 Monate mit Option auf Verlängerung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bedürftiger Altersrentner:innen, die in Altersarmut geraten sind, durch eine monatliche Patenschaftshilfe zur Verbesserung ihrer Lebensqualität und Wahrung ihrer Würde.
Förderfähige Ausgaben
- Monatliche Zahlung von 35 € Patenschaftshilfe
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz
- Regelaltersgrenze 65+ und Bezug einer deutschen Rente
- Bezug von Grundsicherung im Alter oder Wohngeld oder verfügbarer Betrag ≤ 800 € (Einzelhaushalt) bzw. ≤ 1.400 € (Ehepaar/Lebensgemeinschaft) nach Abzug der Miete
- Einhaltung der Förderrichtlinien gemäß Stiftungssatzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Grundsicherung oder Hilfe)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Aktuelle Rentenbescheide
- Aktueller Grundsicherungs- oder Wohngeldbescheid
- Bescheid über Hilfe zur Pflege (falls zutreffend)
Bewertungskriterien
- Nachweis der Bedürftigkeit anhand verfügbaren Einkommens
- Erreichen der Altersgrenze 65+
- Wohnsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz
- Bezug von Grundsicherung im Alter oder Wohngeld
Beschreibung
Die Patenschaftshilfe der Peter + Maria Kinscherff-Stiftung für Seniorenhilfe richtet sich an bedürftige Altersrentner:innen in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz und setzt sich zum Ziel, Altersarmut nachhaltig zu mildern. Über einen Zeitraum von zunächst 12 Monaten erhalten berechtigte Einzelpersonen eine monatliche Zuwendung von 35 €. Bei Vorlage aktueller Bescheide kann die Förderung verlängert werden, sofern die Stiftung Mittel bereitstellt. Diese kontinuierliche Unterstützung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Würde im Alter und ermöglicht es Senior:innen, sich kleine Wünsche des Alltags zu erfüllen und ihre Lebensqualität zu steigern.
Förderberechtigt sind Personen ab 65 Jahren mit Wohnsitz in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, die eine deutsche Rente beziehen und über ein Einkommen von höchstens 800 € (Einzelhaushalt) bzw. 1.400 € (Ehepaar/Lebensgemeinschaft) nach Abzug der Miete verfügen oder Grundsicherung bzw. Wohngeld empfangen. Anträge können jederzeit gestellt werden und erfordern die Einhaltung der Förderrichtlinien gemäß Stiftungssatzung. Als Antragsunterlagen sind das ausgefüllte Formular, Kopien des Personalausweises oder Reisepasses, aktuelle Rentenbescheide sowie Nachweise über Grundsicherung, Wohngeld und gegebenenfalls Hilfe zur Pflege beizufügen. Die Zuwendung erfolgt zu 100 % als Zuschuss.
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