PikoParks – naturnahe Mini-Parks in Wohnanlagen
Konzept und Umsetzung naturnaher Mini-Parks (300–500 m²) mit heimischen Blühpflanzen, Totholz, Steinanlagen und Wasserstellen in Wohnquartieren. Beratung, Planung und Realisierung durch das Naturgarten-Team der Stiftung für Mensch und Umwelt nach Interessenbekundung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der biologischen Vielfalt in urbanen Wohnanlagen durch die Anlage naturnaher Mini-Parks als grüne Oasen für Mensch und Tier sowie Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Quartier.
Förderfähige Ausgaben
- Beratung und Planung
- Pflanz- und Materialkosten
- Umsetzungsleistungen durch Garten- und Landschaftsbau
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten nach Bau
- Interne Personalkosten der Stiftung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Interesse an Biodiversitätsförderung
- Bereitstellung einer geeigneten Freifläche von mind. 300 m²
- Kooperationsbereitschaft mit der Stiftung für Mensch und Umwelt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Interessenbekundungsschreiben mit Projektbeschreibung
- Lageplan der Freifläche
Bewertungskriterien
- Flächengröße und Standortqualität
- Einbindung der Anwohnerschaft
- Umsetzungskonzept und Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die Initiative der Stiftung für Mensch und Umwelt fördert die Anlage naturnaher Mini-Parks in Berliner Wohnquartieren und verwandelt freigewordene Flächen von 300 – 500 m² in blühende Oasen für Mensch und Tier. Unter fachkundiger Begleitung des Naturgarten-Teams entstehen vielfältige Strukturen aus heimischen Blühpflanzen, Totholz, Trockenmauern und Wasserstellen, die sowohl Rückzugsraum für Insekten und Vögel bieten als auch als attraktive Begegnungsstätte dienen. Durch partizipative Pflanzaktionen und Informationsschilder wächst die Verbundenheit der Anwohnenden zum Quartier, während ökologische Aspekte wie Biodiversitätsförderung und Klimaanpassung wirkungsvoll umgesetzt werden. Ausgezeichnete Pilotprojekte in Reinickendorf, Köpenick und Mitte belegen die Wirksamkeit des Konzepts im urbanen Umfeld.
Gefördert werden Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsunternehmen sowie andere Träger von Wohnanlagen mit Interesse an nachhaltiger Quartiersbegrünung. Voraussetzung ist die Bereitstellung einer geeigneten Freifläche, die Kooperationsbereitschaft mit der Stiftung und ein kurzes Interessenbekundungsschreiben samt Lageplan. Zuschüsse decken Beratung, Planung, Material- und Umsetzungsleistungen durch Garten- und Landschaftsbau ab, während laufende Betriebskosten nicht förderfähig sind. Bewertungskriterien sind etwa Flächengröße, Standortqualität, Einbindung der Anwohnerschaft und Nachhaltigkeitsaspekte. Eine Bewerbung ist fortlaufend möglich und eröffnet die Chance, städtische Grünräume ökologisch aufzuwerten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Quartier nachhaltig zu stärken.
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