Zuschuss

PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde, Ankauf/Adaptierung von Fahrrädern

Förderung für behinderungsgerechte PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde sowie Ankauf und Adaptierung von Fahrrädern in Wien zur Kompensation der Behinderung und sozialen Rehabilitation. Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: Bis zu 15.000 € je Antrag (je nach Leistungskategorie)

Förderziel

Förderung von behindertengerechten PKW-Adaptierungen, der Anschaffung von Blindenführhunden sowie dem Ankauf und der Adaptierung von Fahrrädern zur Überwindung bzw. teilweisen Kompensation der Behinderung und zur sozialen Rehabilitation.

Förderfähige Ausgaben

  • PKW-Adaptierungen
  • Anschaffung von Blindenführhunden
  • Ankauf von Fahrrädern
  • Adaptierung von Fahrrädern

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Service- und Reparaturkosten
  • Zubehör (Helme, Lampen, Schlösser)
  • Versicherungskosten
  • Ausbildung/Kosten für Führerscheinprüfung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß Chancengleichheitsgesetz Wien
  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
  • Anschaffung/Adaptierung max. sechs Monate vor Antragstellung
  • keine andere Förderung desselben Typs im letzten Dreijahreszeitraum

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Behinderung
  2. Nachweis der Gesamteinkünfte
  3. Amtlicher Lichtbildausweis
  4. Meldezettel
  5. Staatsbürgerschaftsnachweis
  6. Kostenvoranschlag oder Rechnung
  7. Verpflichtungs-/Haftungserklärung

Bewertungskriterien

  • Grad der Behinderung
  • Finanzielle Situation (Gesamteinkünfte)
  • Dringlichkeit der sozialen Rehabilitation
  • Verhältnis von Kosten zu Nutzen der Adaptierung

Beschreibung

Der Fonds Soziales Wien (FSW) fördert mobilitätseinschränkten Menschen in der Stadt Wien mit Zuschüssen für behindertengerechte PKW-Adaptierungen, die Anschaffung von Blindenführhunden sowie den Ankauf und die individuelle Adaptierung von Fahrrädern. Gefördert werden nur Maßnahmen, die der Kompensation der behinderungsbedingten Einschränkungen und der sozialen Rehabilitation dienen. Über die Höhe der Unterstützung – bis zu 15 000 € je Antrag bei PKW-Adaptierungen und Blindenführhunden, bis zu 2 500 € für Neuräder und bis zu 1 250 € für deren Adaptierung binnen fünf Jahren – entscheidet der FSW nach Prüfung der Voraussetzungen und individueller Begutachtung. Die Mittel können jederzeit online beim FSW beantragt werden; der Antrag ist mit Nachweisen zur Behinderung, den aktuellen Einkünften, einem Kostenvoranschlag bzw. Rechnung sowie einem amtlichen Lichtbildausweis, Meldezettel und Nachweis der Staatsbürgerschaft zu ergänzen. Ein Selbstbehalt orientiert sich an den Gesamteinkünften und wird individuell festgelegt.

Interessent:innen dieser Förderung sind Menschen mit dauerhafter körperlicher oder sensorischer Beeinträchtigung, die spezielle Mobilitätserleichterungen benötigen, um ihre Teilhabe am Alltag zu sichern. Zu den förderbaren Maßnahmen zählen neben automatischen Kupplungs-, Brems- und Lenkungsanpassungen auch der Einbau von Rollstuhlbefestigungen, Einstiegshilfen und Handbedienelementen. Blindenführhunde können nach einer fachlichen Eignungsprüfung finanziert werden. Bei Fahrrädern werden Dreiräder, Tandems oder Liegeräder gefördert, wenn die Adaptierung eine relevante Mobilitätsverbesserung darstellt. Eine mehrfache Förderung ist bei Neuanschaffung oder Ersatz unbrauchbarer Hilfsmittel möglich, sofern keine gleichwertige bestehende Unterstützung vorliegt. Die Förderung schließt eine zeitnahe Information über Änderungen der persönlichen oder finanziellen Situation ein. Eine Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien und der verfügbaren Mittel.

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