Politische Bildung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert außerschulische Projekte zur politischen Jugend- und Erwachsenenbildung mit Zuschüssen von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Förderprogramm unterstützt Veranstaltungen und Projekte der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung außerhalb schulischer Kontexte in Mecklenburg-Vorpommern, um demokratisches Bewusstsein, Toleranz und politische Teilhabe zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen der politischen Bildung
- Erstellung von Arbeitsmaterialien
- Qualifizierungsmaßnahmen im Neben- oder Ehrenamt
- Studienreisen innerhalb Europas und nach Israel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zur politischen Beschlussfassung oder Willensbildung von Organisationen
- Veranstaltungen mit überwiegend veranstalterbezogenen Themen
- berufliche Weiterbildung mit überwiegend touristischem Programm
- Organisationstagungen, Fachkongresse, Kundgebungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens in Mecklenburg-Vorpommern
- Eigenbeteiligung von mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Mindestens 80 % der Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
- Mindestens 10 Teilnehmende ab 14 Jahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie
- Förderantrag (elektronisch)
- Allgemeine Nebenbestimmungen
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt ein kontinuierlich verfügbares Zuschussprogramm für außerschulische Maßnahmen der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung bereit. Förderberechtigt sind Privatpersonen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Interessenverbände und sonstige Vereine als Träger der politischen Bildung. Zielsetzung ist die Stärkung demokratischen Bewusstseins, die Förderung von Toleranz und politischer Teilhabe. Mit einer Förderquote von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden Veranstaltungen, die Erstellung von Arbeitsmaterialien, Qualifizierungsmaßnahmen im Neben- oder Ehrenamt sowie Studienreisen innerhalb Europas und nach Israel unterstützt. Anträge können jederzeit vor Beginn des jeweiligen Vorhabens elektronisch eingereicht werden.
Voraussetzungen für eine Zuwendung sind eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % der förderfähigen Aufwendungen, die Durchführung des Projekts in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Teilnahme von mindestens zehn Personen ab 14 Jahren, von denen mindestens 80 % ihren Wohnsitz im Bundesland haben. Ausgeschlossen bleiben Projekte zur politischen Beschlussfassung oder Willensbildung von Organisationen, Veranstaltungen mit überwiegend veranstalterbezogenen Themen, berufliche Weiterbildungen mit touristischem Schwerpunkt sowie Organisationstagungen, Fachkongresse oder Kundgebungen. Zur Antragstellung sind die Förderrichtlinie, der elektronische Förderantrag, die Allgemeinen Nebenbestimmungen sowie ein späterer Verwendungsnachweis erforderlich. Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern übernimmt in Kooperation mit der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern die fachliche Begleitung und Genehmigung der Fördervorhaben.
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