Zuschuss

Präventive interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung

Präventive interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung in der vertrauten Umgebung für Kinder von 0–6 Jahren in der Steiermark. Leistung wird über private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit Leistungsvertrag erbracht. Dauer max. 1 Jahr.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.03.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die präventive interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung soll durch möglichst früh einsetzende Arbeit mit dem Kind und seiner Familie, unter Einbeziehung des gesamten Umfeldes und anderen Fachleuten ermöglichen, dass die Erziehenden und die Familie bei der Entwicklungsförderung ihrer Kinder gestärkt werden, um Entwicklungsdefizite und Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßige Bewilligung als private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung
  • Schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kinder im Alter von 0-6 Jahren
  • Hörende Kinder gehörloser Eltern im Alter von 0-6 Jahren

Beschreibung

Die Förderung „Präventive interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen in der Steiermark und erfolgt als Zuschussleistung. Private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit bescheidmäßiger Bewilligung und schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung erbringen präventive, interdisziplinäre Frühförderung überwiegend in der vertrauten Umgebung der Familie. Die Maßnahme umfasst eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten und unterstützt Kinder im Alter von 0–6 Jahren sowie hörende Kinder gehörloser Eltern, die über eine gültige Betreuungsvereinbarung verfügen. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten gewährleisten eine flexible Inanspruchnahme entsprechend des individuellen Förderbedarfs. Die Initiative ist Teil der sozialen Förderlandschaft in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales.

Das vorrangige Förderziel besteht darin, durch einen möglichst frühzeitigen, verzahnten Einsatz verschiedener Fachrichtungen das familiäre Umfeld zu stärken und Entwicklungsdefiziten oder Verhaltensauffälligkeiten vorzubeugen. Eltern und weitere Bezugspersonen werden aktiv in die Betreuung eingebunden, sodass Ressourcen und Kompetenzen im häuslichen Alltag nachhaltig ausgebaut werden. Voraussetzung für die Bewilligung sind neben der gemeinnützigen Trägerschaft und dem Leistungsvertrag klare Kriterien zur Altersgruppe sowie zur Qualifikation der erbringenden Stellen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Therapeut:innen, Pädagog:innen und Sozialarbeiter:innen wird eine umfassende Begleitung sichergestellt, die den individuellen Entwicklungspfad jedes Kindes fördert und die Lebensqualität der gesamten Familie nachhaltig verbessert.

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