Zuschuss

Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen

Schulaufsichtlich genehmigte private Grund- und Mittelschulen in Bayern erhalten staatliche Zuschüsse für notwendige und genehmigte Baumaßnahmen in Höhe von 60 % (bzw. 70 %). Anträge können jederzeit gestellt werden.

Bildung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 60% - 70%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Durch die Baukostenzuschüsse sollen private Träger von Ersatzschulen bei notwendigen und schulaufsichtlich genehmigten Baumaßnahmen unterstützt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten gemäß kommunalem Finanzausgleich

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schulaufsichtliche Genehmigung als private Grund- oder Mittelschule
  • Trägerschaft durch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
  • Gemeinnützige Grundlage des Schulträgers
  • Notwendigkeit und Schulaufsichtliche Genehmigung der Baumaßnahme
  • Förderfähige Kosten über 25.000 €
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterlagenverzeichnis zur Bauförderung nach Schulfinanzierungsgesetz

Beschreibung

Private Grund- und Mittelschulen in Bayern können fortlaufend staatliche Baukostenzuschüsse für dringend erforderliche und schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen erhalten. Förderberechtigt sind gemeinnützige Träger als juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts. Die Zuschüsse decken 60 % der förderfähigen Aufwendungen, in besonderen Fällen bis zu 70 %, sofern die Kosten den Mindestwert von 25.000 Euro überschreiten und nach kommunalem Finanzausgleich berechnet werden. Eine zweijährige Karenzzeit seit der letzten Förderung ist zu beachten (Ausnahme: kirchliche Bekenntnisschulen). Die Anträge können jederzeit und ohne Fristbindung eingereicht werden, wodurch schnell Planungssicherheit für Modernisierung, Erweiterung oder Instandhaltung von Schulgebäuden geschaffen wird.

Durch die Baukostenzuschüsse wird das Ziel verfolgt, private Ersatzschulen in ihrer Bildungsinfrastruktur zu stärken und langfristig attraktive Lernumgebungen zu erhalten. Die staatliche Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der räumlichen Ausstattung und unterstützt Träger dabei, zeitgemäße Bedingungen für Unterricht und Weiterbildung zu schaffen. Zur Antragstellung ist das „Unterlagenverzeichnis zur Bauförderung nach Schulfinanzierungsgesetz“ heranzuziehen. Interessierte Schulträger erhalten so unkompliziert Zugang zu finanziellen Mitteln, die sich an den Aufwendungen öffentlicher Schulbauprojekte orientieren. Diese Förderung trägt dazu bei, den Ausbau und Erhalt privater Grund- und Mittelschulen nachhaltig abzusichern und die hohe Qualität der schulischen Infrastruktur in Bayern zu bewahren.

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