Zuschuss

Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand

Staatliche pauschalierte Zuschüsse für den notwendigen Schulaufwand an schulaufsichtlich genehmigten privaten Grund- und Mittelschulen in Bayern. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Förderquote: 65% - 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung privater Träger bei der Finanzierung des notwendigen Schulaufwands an Grund- und Mittelschulen gemäß Art. 32 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG).

Förderfähige Ausgaben

  • Notwendiger Schulaufwand (Personal- und Sachkosten)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
  • Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung nach Art. 92 ff. BayEUG
  • Mindestens zwei Jahre Bestand ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen (Karenzzeit)
  • Mindestens 14 Schülerinnen und Schüler an der Schule

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
  4. ggf. weitere Unterlagen

Beschreibung

Private Grund- und Mittelschulen in Bayern, die von gemeinnützigen juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und schulaufsichtlich genehmigt sind, können pauschalierte Zuschüsse für den notwendigen Schulaufwand beantragen. Ziel der Förderung ist es, Schulträger:innen bei den Personal- und Sachkosten zu entlasten und damit die Qualität der Bildung nachhaltig zu sichern. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die Einrichtung seit mindestens zwei Schuljahren ohne wesentliche Beanstandungen besteht und über mindestens 14 eingeschriebene Schülerinnen und Schüler verfügt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass Träger:innen ihre Finanzplanung flexibel gestalten können.

Gefördert werden alle Ausgaben, die dem notwendigen Schulbetrieb dienen, insbesondere Personal- und Sachkosten. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: das ausgefüllte Antragsformular, der Nachweis der Gemeinnützigkeit, der Genehmigungsbescheid der zuständigen Regierung sowie gegebenenfalls weitere Nachweise. Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule. Grundlage bildet das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (Art. 32 BaySchFG). Mit dieser fortlaufend verfügbaren Zuschussmöglichkeit unterstützt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemeinnützige Träger:innen dabei, private Ersatzschulen nachhaltig und verlässlich zu betreiben.

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