Produktionsunabhängige Förderung für freie Tanzschaffende
Förderprogramm der Landeshauptstadt München für freie Tanzschaffende zur Sicherung der Kontinuität ihrer künstlerischen Arbeit. Bis zu 25.000 € jährlich werden für produktionsunabhängige Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen gewährt. Nächste Ausschreibung im Frühjahr 2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der künstlerischen Kontinuität freier Tanzschaffender bzw. -gruppen werden produktionsunabhängige Förderungen gewährt. Gefördert werden Ausgaben für den Erhalt oder Ausbau einer eigenen Infrastruktur, wie Proben- und Arbeitsräume, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und weitere infrastrukturelle Maßnahmen, die nicht an eine konkrete Produktion gebunden sind.
Förderfähige Ausgaben
- Miet- und Nebenkosten für Proben- und Arbeitsräume (bis zu 200 € / Monat)
- Infrastrukturentwicklung (Technik, Lager)
- Produktionsleitung und administrative Honorare
- Reisekosten für Vernetzung und Recherche
- Netzwerkaufbau und Professionalisierung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Mitglieds- und Grundgebühren
- Grundausstattung (Arbeitsmittel)
- Lebensführungskosten
- Honorare ohne konkretes Projekt
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bisherige professionelle Arbeit mit künstlerischer Eigenart
- Positive Resonanz bei Publikum und Kritik
- Arbeitsschwerpunkt in München
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabensbeschreibung für den dreijährigen Zeitraum (max. 5 DIN A4-Seiten)
- Grobkalkulation für drei Jahre und detaillierte Kalkulation für das 1. Förderjahr
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität und Eigenart
- Kontinuität und Nachhaltigkeit der Arbeit
- Resonanz bei Publikum und Kritik
- Abstimmung mit Münchner Fokus
- Empfehlung der Fachjury
Beschreibung
Die „Produktionsunabhängige Förderung für freie Tanzschaffende“ der Landeshauptstadt München stärkt die künstlerische Kontinuität professionell arbeitender Choreografinnen, Tänzer und Tanzgruppen im Großraum Bayern. Mit einem jährlichen Budget von bis zu 25.000 € unterstützt das Kulturreferat infrastrukturelle und entwicklungsorientierte Maßnahmen, die nicht an einzelne Produktionen gebunden sind. Gefördert werden etwa Miet- und Nebenkosten für Proben- und Arbeitsräume (max. 200 € pro Monat), Technikanschaffungen, Netzwerkaufbau, Öffentlichkeitsarbeit sowie Reisekosten für Recherche und Vernetzung. Ziel ist es, bestehende Probenstrukturen zu festigen, neue Arbeitsräume zu etablieren und die regionale sowie überregionale Sichtbarkeit zu erhöhen. Die bisherige Arbeit muss durch künstlerische Eigenart und positive Resonanz bei Publikum und Kritik ausgewiesen sein, der Arbeitsschwerpunkt liegt in München. Eine Jury empfiehlt über drei Jahre gleichbleibende Zuschüsse und beurteilt Anträge nach Kriterien wie künstlerischer Qualität, Nachhaltigkeit und Münchner Relevanz.
Bewerbungen können von Einzelpersonen oder gemeinnützigen Organisationen eingereicht werden; die nächste Ausschreibung startet im Frühjahr 2027, Projektbeginn ab 1. Januar 2025. Zur Antragseinreichung sind erforderlich: eine Vorhabensbeschreibung für den dreijährigen Förderzeitraum (max. 5 DIN A4-Seiten), eine Grobkalkulation für drei Jahre sowie eine detaillierte Kostenplanung für das erste Förderjahr. Nicht förderfähig sind Mitgliedsgebühren, Lebenshaltungskosten oder Honorare ohne konkreten Projektbezug. Die Juryentscheidung erfolgt auf Empfehlung des Fachgremiums im Kulturausschuss. Dieses Förderinstrument richtet sich an freie Tanzschaffende, die ihre Infrastruktur sichern, ihre künstlerische Praxis nachhaltig weiterentwickeln und die Münchner Tanzlandschaft stärken möchten.
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