Zuschuss

Programm Gutes tun in MV

Digitale Förderung ehrenamtlicher Projekte in Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 1.000 € (in Ausnahmefällen 3.000 €) pro Initiative im Programmjahr. Antragstellung ab 15.11.2025 über das EAS MV-Portal, Antragsstopp 1.–31.07.2026.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.11. - 30.06.2026 Noch 12 Tage
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: Bis zu 1.000 €, in besonderen Fällen bis zu 3.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Umsetzung ehrenamtlich getragener Vorhaben und Ideen, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken und den gemeinnützigen Zwecken des AO §52 entsprechen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Anerkennung als gemeinnützige Organisation
  • Ehrenamtlich getragene Projektidee entsprechend AO §52

Bewertungskriterien

  • Stärkung von Gemeinschaft und Zusammenhalt
  • Gemeinnützigkeit nach AO §52

Beschreibung

Das Programm Gutes tun in MV fördert ehrenamtlich getragene Projekte in Mecklenburg-Vorpommern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und den gemeinnützigen Zwecken des § 52 AO entsprechen. Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Interessenverbände sowie Vereine mit Sitz in MV und ehrenamtliche Initiativen in Kooperation mit einem Träger. Insbesondere Klein- und Kleinstvereine können eine einmalige Unterstützung von bis zu 1.000 €, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 € pro Projektjahr erhalten. Der Zuschuss trägt dazu bei, innovative Vorhaben in den Bereichen Engagement für Demokratie, Arbeit und Soziales unkompliziert umzusetzen und die lokale Vernetzung sowie Teilhabe zu fördern.

Die Antragstellung erfolgt digital über das EAS MV-Portal und ist ab dem 15.11.2025 möglich. Zwischen dem 1. und 31.07.2026 wird eine Antragsruhe eingelegt, danach nimmt das Programm ab 01.08.2026 wieder Anträge an. Für Projekte im Jahr 2026 können Anträge bis zum 30.06.2026 eingereicht werden. Bewertet werden vor allem die Stärkung von Gemeinschaft und Zusammenhalt sowie die nachgewiesene Gemeinnützigkeit nach § 52 AO. Das vollständig papierlose Verfahren ermöglicht das Zwischenspeichern von Unterlagen und gemeinsames Bearbeiten im Team. Mit klaren Förderkriterien und einem transparenten Ablauf bietet die Ehrenamtsstiftung MV eine einfache Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement wirkungsvoll zu unterstützen und sichtbar zu machen.

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