Zuschuss

Programmförderung durch PKV-Mittel

Förderung innovativer Präventionsvorhaben in sozialen Lebenswelten für HIV/Aids-Beratungsstellen ohne Antragsfristen und ohne Eigenmittel. Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Vorhaben der Primärprävention für HIV/Aids-Beratungsstellen zur Schaffung gesundheitsfördernder Strukturen in sozialen Lebenswelten und zum Abbau von Benachteiligungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen
  • Mobiliar
  • Öffentlichkeitsarbeit ohne Gesundheitsbezug
  • Einzelmaßnahmen ohne Gesamtkonzept
  • Berufliche Qualifizierungen ohne Präventionskontext
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • HIV/AIDS-Beratungsstelle
  • Keine Eigenmittel erforderlich
  • Anträge jederzeit möglich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag_Praeventionsvorhaben.pdf
  2. Webinar-Praeventionsvorhaben-DAS-Folien-1.pdf
  3. Leitfaden Prävention der GKV

Bewertungskriterien

  • Partizipation & Empowerment
  • Strukturfokussierende und nachhaltige Wirkung
  • Innovationsgehalt des Vorhabens

Beschreibung

Die Deutsche AIDS-Stiftung stellt im Rahmen der Programmförderung durch PKV-Mittel gemeinnützigen HIV/Aids-Beratungsstellen in ganz Deutschland Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 % der anfallenden Personal- und Sachkosten bereit. Antragsfristen und Eigenmittel entfallen, sodass innovative Präventionsvorhaben zur Primärprävention gemäß § 20a SGB V jederzeit beantragt werden können. Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens eines der Pflichtfelder sexuelle Gesundheit bzw. Anti-soziale Diskriminierung abdecken und idealerweise um Angebote in den Bereichen psychische Gesundheit, Gewaltprävention, Bewegung, gesunde Ernährung oder Suchtprävention ergänzt werden. Im Fokus steht der Aufbau partizipativer und strukturfokussierter Konzepte, welche die Gesundheit benachteiligter Zielgruppen stärken und diskriminierungsfreie Lebenswelten gestalten. Zentral sind hierbei Empowerment-Ansätze, nachhaltige Vernetzung und Evaluationskonzepte, die eine langfristige Wirkungsanalyse ermöglichen.

Förderberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Organisationen. Das Antragsverfahren umfasst die Einreichung eines Formulars („Antrag_Praeventionsvorhaben.pdf“) sowie optionaler Hilfsdokumente wie Webinar-Folien („Webinar-Praeventionsvorhaben-DAS-Folien-1.pdf“) und den GKV-Leitfaden. Bewertungskriterien sind Partizipation & Empowerment, Innovationsgehalt und nachhaltige Wirkung. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, Mobiliar, Öffentlichkeitsarbeit ohne Gesundheitsbezug, Einzelmaßnahmen ohne Gesamtkonzept, berufliche Qualifizierungen ohne Präventionskontext und dauerhaft angelegte Stellenfinanzierungen. Nach Prüfung und positiver Bescheidung unterstützen Expert:innen der Stiftung beratend während der Projektumsetzung. Organisationen erhalten somit eine Anschubfinanzierung, um gesundheitsfördernde Strukturen in sozialen Lebenswelten aufzubauen und Benachteiligungen abzubauen – von der Bedarfsanalyse über konkrete Netzwerktreffen bis hin zur Wirksamkeitsanalyse.

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