progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Förderung emissionsarmer Mobilitätsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung regenerativer Energien im Verkehrsbereich. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung rationeller Energieverwendung, regenerativer Energien und energiesparender Maßnahmen im Verkehr zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Unterstützung klimafreundlicher Mobilitätslösungen in Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge
- Errichtung von Lade- und Betankungsinfrastruktur
- Beratung und Planung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Unterhalt und Betrieb außerhalb der Projektlaufzeit
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
- Projektbezug zu emissionsarmer Mobilität
- Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- CO₂-Einsparpotenzial
- Wirtschaftlichkeit
- Innovationsgrad
Beschreibung
Das progres.nrw-Programm Emissionsarme Mobilität unterstützt öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen bei Investitionen in CO₂-arme Verkehrslösungen. Gefördert werden u. a. der Erwerb emissionsarmer Fahrzeuge, der Ausbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie die Begleitung durch fachliche Planungs- und Beratungsleistungen. Mit dem Zuschuss sollen rationelle Energieverwendung und der Einsatz regenerativer Energien im Verkehrsbereich vorangebracht werden. Die Antragstellung ist laufend möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Entscheidende Kriterien sind das nachgewiesene CO₂-Einsparpotenzial, Wirtschaftlichkeit und der Innovationsgrad der geplanten Maßnahmen.
Bewerber:innen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen nachweisen und dem Projekt einen klaren Bezug zur emissionsarmen Mobilität zuordnen. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie einen Verwendungsnachweis. Ausgeschlossen bleiben rückwirkende Kosten und Aufwendungen außerhalb der Projektlaufzeit. Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert das Programm im Auftrag des MWIKE und steht als zentrale Verwaltungsdienstleisterin für Rückfragen rund um Förderung und Abrechnung zur Verfügung.
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