Projekt- und institutionelle Förderung der Kulturstiftung Matrong
Die Kulturstiftung Matrong fördert nicht-kommerzielle Einzelprojekte im Bereich Kunst und Kultur (insbesondere Theater/Schauspiel) sowie institutionelle Förderung bei nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Laufende Antragstellung; aktuell sind die Mittel für 2024 ausgeschöpft.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Programmen und Projekten im Bereich Kunst und Kultur (insbesondere Theater/Schauspiel) sowie institutionelle Förderung bei nachgewiesener Gemeinnützigkeit und Übereinstimmung der Stiftungszwecke.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung
- Verfolgung derselben gemeinnützigen Zwecke wie die Kulturstiftung Matrong
- Zurechenbarkeit zum Förderbereich Theater/Schauspiel
- Umsetzung durch professionell arbeitende Künstler:innen
- Nicht-kommerzielle Ausrichtung des Projekts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Konzeptbeschreibung
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zu Ansprechpartner
- Zeitplan (geplanter Projektbeginn und -ende)
Bewertungskriterien
- Förderbereich Theater/Schauspiel
- Professionelle Umsetzung durch Künstler:innen
- Nicht-kommerzielle Ausrichtung
- Nachwuchsförderung professioneller Künstler:innen
Beschreibung
Die Kulturstiftung Matrong ermöglicht bundesweit gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen, öffentlichen Trägern, Interessenverbänden sowie Vereinen die finanzielle Unterstützung nicht-kommerzieller Programme und Einzelprojekte im Bereich Kunst und Kultur mit dem Schwerpunkt Theater/Schauspiel. Neben der projektbezogenen Förderung werden institutionelle Vorhaben gefördert, sofern dieselben gemeinnützigen Zwecke wie die Stiftung verfolgt werden und eine rechtsfähige Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung nachgewiesen ist. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; allerdings sind die Mittel für das Jahr 2024 bereits ausgeschöpft. Ziel der Förderung ist die Stärkung professionell arbeitender Künstler:innen, Theaterschaffender und gemeinnütziger Einrichtungen, die sich der Nachwuchsförderung verschrieben haben und Projekte mit kulturellem sowie bildungsrelevantem Mehrwert realisieren möchten.
Gefördert werden Einzelkonzepte, die zum Antragspunkt noch nicht kommerziell in Erscheinung getreten sind und innerhalb von maximal zwölf Monaten nach Zuwendungsbescheid abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Berücksichtigung sind eine vollständige Konzeptbeschreibung, ein klar gegliederter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Nennung eines dauerhaft erreichbaren Ansprechpartners. Wesentliche Bewertungskriterien umfassen die fachliche Einordnung in den Bereich Theater/Schauspiel, eine professionelle künstlerische Umsetzung, nicht-kommerzielle Ausrichtung und den Beitrag zur Nachwuchsförderung. Antragsunterlagen umfassen u. a. eine ausführliche Projektbeschreibung, Projektziele, Angaben zu Beteiligten, Zeitplan sowie eine detaillierte Aufstellung der Personalmittel, Sach- und Reisekosten. Die Bewilligung erfolgt per Zuschuss; nach positiver Bescheidung begründet ein schriftlicher Mittelabruf den verbindlichen Anspruch auf Auszahlung. Die Kulturstiftung Matrong verpflichtet die Zuwendungsempfänger:innen zu regelmäßigen Zwischenberichten und zu einem abschließenden Verwendungsnachweis.
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