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Projekt- und Stoffentwicklung – Medienboard Berlin-Brandenburg (Filmförderung)
Förderung von Stoff- und Projektentwicklungen im Bereich Kino- und Fernsehfilm in Berlin-Brandenburg als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen. Einreichtermine veröffentlicht, nächster Termin: 05.05.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Entwicklung verfilmbarer Drehbücher und produktionsreifer Konzepte für Kino- und Fernsehfilme in Berlin-Brandenburg zur Stärkung der regionalen Medienwirtschaft und Filmkultur.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare für Drehbuch, Dramaturgie und Regie
- Recherche- und Sachkosten
- Übersetzungs- und Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Förderentscheidung
- Rückstellungen kreativer Stäbe (z.B. Produktionsleitung)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg
- Produktionsreifes Drehbuch oder detailliertes Stoffkonzept
- Vorheriges Antragsgespräch mit Förderreferent:innen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Exposé oder Treatment
- Finanzierungsplan für die Stoff-/Projektentwicklung
- Kosten- und Regionaleffekt-Kalkulation
- Nachweis über Verfilmungsrechte oder Optionsvertrag
- Zeitplan der Entwicklungsarbeit
Bewertungskriterien
- Qualität des Drehbuchs bzw. Stoffs
- Regionaleffekt in Berlin-Brandenburg
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierungsstruktur
Beschreibung
Das Medienboard Berlin-Brandenburg unterstützt unabhängige Produktionsunternehmen in der Region mit zinslosen, bedingt rückzahlbaren Darlehen für die Entwicklung verfilmbarer Drehbücher und produktionsreifer Stoffkonzepte. Ziel ist die Stärkung der regionalen Medienwirtschaft und Filmkultur durch die Förderung kreativer Projektvorbereitungen im Kino- und Fernsehbereich. Dabei werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten übernommen; üblicherweise liegt die Förderquote zwischen 50 und 80 %. Antragsfristen werden rechtzeitig bekanntgegeben, der nächste Einreichtermin ist der 05.05.2026. Mittel können für Honorare von Drehbuchautor:innen, Dramaturg:innen und Regisseur:innen, Recherche- und Sachkosten sowie Übersetzungs- und Beratungskosten eingesetzt werden. Nicht ansetzbar sind Aufwendungen vor der Förderentscheidung und Rückstellungen kreativer Stäbe wie Produktionsleitung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in drei Tranchen, die Schlussrate nach Abnahme des endgültigen Entwicklungsberichts.
Antragsberechtigt sind in Berlin-Brandenburg ansässige KMU, die ein ausführliches Exposé oder Treatment, einen Finanzierungs- und Kosten-/Regionaleffekt-Plan, Nachweise über Verfilmungsrechte oder Optionsverträge sowie einen Zeitplan vorlegen. Vorab ist ein persönliches Gespräch mit Förderreferent:innen zu vereinbaren. Die Auswahl basiert auf Qualität des Drehbuchs, Wirtschaftlichkeit der Finanzierungsstruktur und regionalem Effekt. Voraussetzung für eine Bewilligung ist zudem der Sitz oder die Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg. Nach erfolgreicher Entwicklung und beginnender Produktion ist die Förderung aus den Erlösen zurückzuführen; bei nicht realisierten Projekten endet die Rückzahlungspflicht fünf Jahre nach Abschluss der Entwicklungsphase. Das Programm bietet so gezielte Unterstützung für innovatives Filmschaffen in Deutschlands führendem Filmstandort.
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