Zuschuss

Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz

Förderung von Projekten zur Aufklärung über demokratiefeindliche Bestrebungen und zur Unterstützung demokratiestärkender Prozesse in Mecklenburg-Vorpommern.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: 80%

Förderziel

Auf Grundlage des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ werden Projekte gefördert, die der Aufklärung über demokratiefeindliche Bestrebungen dienen oder die zur Unterstützung demokratiestärkender Prozesse in Kommunen und Vereinen beitragen. Zudem sollen Projekte gefördert werden, die Demokratie-Kompetenzen wie Konfliktfähigkeit, Perspektivenübernahme, Partizipationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten
  • Personalkosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Förderrichtlinie
  3. Allgemeine Nebenbestimmungen

Beschreibung

Das Förderprogramm "Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz" richtet sich an Institutionen und Akteur:innen in Mecklenburg-Vorpommern, die innovative Ansätze zur Förderung des demokratischen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Toleranz entwickeln möchten. Dieses Angebot steht gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen sowie Privatpersonen offen und ermöglicht die Umsetzung von Projekten, die eine breite Aufklärung über demokratiefeindliche Tendenzen bieten. Es werden Maßnahmen unterstützt, welche nicht nur die Demokratiefähigkeit stärken, sondern auch Konfliktkompetenzen, die Übernahme verschiedener Perspektiven, Partizipation sowie interkulturelle Fähigkeiten fördern. Durch diesen Ansatz soll nicht nur das politische Bewusstsein in Kommunen und Vereinen gestärkt werden, sondern auch ein nachhaltiger Beitrag zu einem respektvollen und vielfältigen Miteinander geleistet werden.

Die Förderung basiert auf einem Zuschusskonzept, bei dem bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben – darunter Honorarkosten, Personalkosten und Sachkosten – übernommen werden. Ausschlaggebend für die Teilnahme ist, dass die geplanten Maßnahmen ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Die thematische und methodische Ausrichtung der Projekte ist dabei bewusst breit gefächert, sodass sowohl bewährte als auch experimentelle Ansätze der politischen Bildung einbezogen werden. Ziel ist es, praxisnahe Projekte zu unterstützen, die demokratische Diskurse anregen und zukunftsorientierte Lernprozesse initiieren. In diesem Kontext spielt die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen eine zentrale Rolle, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unabdingbar sind. Die Beteiligung von Teilnehmenden, Expert:innen und Akteur:innen unterschiedlichster Hintergründe wird dabei ausdrücklich begrüßt, um vielfältige Perspektiven einzubringen und Synergien zu schaffen.

Die Beantragung der Förderung erfolgt anhand der vorgegebenen Formulare und Richtlinien, die sämtliche Aspekte wie Nebenbestimmungen, Projektbeschreibung sowie eine transparente Rechnungserstellung umfassen. Die fortlaufende Förderung ermöglicht es den Initiierenden, Projekte langfristig zu planen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sind in den zugehörigen Dokumenten zu entnehmen, die als Grundlage für einen ordnungsgemäßen Bewerbungsprozess dienen. Durch diese strukturierte Förderung erhalten Projekte, die der Aufklärung über demokratiefeindliche Bestrebungen dienen oder demokratiestärkende Prozesse vorantreiben, eine solide finanzielle Unterstützung, um einen nachhaltigen Beitrag zur politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten.

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