Zuschuss

Projektförderung der Aufrechtstiftung (WIR FÖRDERN)

Die Aufrechtstiftung fördert Initiativen und Vorhaben, die den Stiftungszwecken wie Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Gesundheit, Wissenschaft und Umweltschutz entsprechen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, indem die vorgegebenen 13 Fragen per E-Mail oder Word-Dokument beantwortet werden.

Soziales Bildung Gesundheit Umwelt-/Naturschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Projekten und Initiativen in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Bildung und Ausbildung, Gesundheitspflege, Wissenschaft und Forschung, Naturschutz und Landschaftspflege, Tierschutz, Umweltschutz sowie mildtätige Zwecke.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Existenzgründer/innen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beantwortung der 13 vorgegebenen Fragen
  • Projektausrichtung gemäß den Stiftungszwecken

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beantwortete 13 Fragen (Word-Dokument oder E-Mail)
  2. Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken
  • Aussagekräftigkeit der Projektbeschreibung

Beschreibung

Die Projektförderung der Aufrechtstiftung ermöglicht bundesweit gemeinnützigen Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Bildung & Ausbildung, Gesundheitspflege, Wissenschaft & Forschung, Naturschutz & Landschaftspflege, Umweltschutz, Tierschutz sowie mildtätige Zwecke. Die Aufrechtstiftung verfolgt das Ziel, ein nachhaltiges Miteinander und eine lebenswerte Umwelt zu fördern. Anträge können jederzeit eingereicht werden, indem die vorgegebenen 13 Fragen zu Organisation, Zielen, Zeitplan, Kostenstruktur und Förderbedarf in einem Word-Dokument oder per E-Mail beantwortet und zusammen mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung (maximal zwei Seiten) übermittelt werden. Bewertungskriterien sind die Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken sowie die Klarheit und Aussagekraft der Darstellung.

Interessiert an diesem Förderprogramm sind insbesondere Initiativen und Einzelpersonen, die sich für die Unterstützung von Frauen in Altersarmut, Alleinerziehenden, Kindern, Jugendlichen und Senior:innen einsetzen, ebenso wie Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Genossenschaften, Unternehmen, Existenzgründer:innen oder öffentliche Einrichtungen. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit ohne feste Frist schafft Flexibilität für Projektplanungen und neue Ideen. Nach Prüfung erfolgt eine Rückmeldung zur Förderfähigkeit und möglicher Zuschusshöhe. Die Aufrechtstiftung bittet um Verständnis dafür, dass aufgrund begrenzter Ressourcen nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können, und legt besonderen Wert auf Transparenz im Auswahlprozess. Einreichende erklären mit dem Antrag gleichzeitig ihr Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Angaben im Rahmen des Auswahlverfahrens.

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