Projektförderung der Bastet Stiftung Hamburg
Die Bastet Stiftung Hamburg unterstützt ganzjährig bestehende Kampagnen und Initiativen im Tier- und Umweltschutz durch Zuwendungen zur Durchführung von Projekten, Fortbildungen und wissenschaftlichen Untersuchungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Projektförderung ist es, Organisationen und Einzelpersonen dabei zu unterstützen, den Schutz von Tieren und ihren Lebensräumen zu stärken, Netzwerke zu bilden, Wissen zu verbreiten und nachhaltige Initiativen fachlich und finanziell abzusichern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Tier- oder Umweltschutzbereich
- Ausgefüllter Zuwendungsantrag
- Vereinsregisterauszug inkl. Nachweis der Unterschriftsbefugnisse
- Bilanzen/Jahresabschlüsse vergangener drei Jahre bei Anträgen > 10.000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vereinsregisterauszug inkl. Nachweis der Unterschriftsbefugnisse
- Bilanzen/Jahresabschlüsse (bei Bedarf)
- Detaillierte Projektbeschreibung mit Zielsetzung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Bastet Stiftung Hamburg fördert bundesweit gemeinnützige Initiativen und Projekte, die sich für den Schutz von Tieren und ihren Lebensräumen einsetzen. Gefördert werden Kampagnen in den Bereichen Tierschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie Aus- und Weiterbildung, Forschung & Innovation und Energieeffizienz & Klimaschutz. Sowohl Vereine, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger als auch Privatpersonen oder Unternehmen können als Antragstellende auftreten. Die Stiftung gewährt ganzjährig Zuschüsse zur Durchführung von Fortbildungen, wissenschaftlichen Untersuchungen und praktischen Projekten. Ziel ist es, Netzwerke zu stärken, Wissen zu verbreiten und nachhaltige Maßnahmen fachlich wie finanziell abzusichern. Durch die kontinuierliche Vergabe von Zuwendungen wird ein vielfältiges Spektrum an Aktivitäten unterstützt – von wissenschaftlichen Studien bis hin zu lokalen Naturschutzinitiativen und Bildungsformaten für verschiedene Zielgruppen.
Für eine Förderzusage müssen Antragstellende ein Projekt im Tier- oder Umweltschutzbereich vorlegen sowie einen vollständig ausgefüllten Zuwendungsantrag einreichen. Vereinsregisterauszug inkl. Nachweis der Unterschriftsbefugnisse und ein Finanzierungsplan sind obligatorisch, ab 10.000 Euro zusätzlich Bilanzen oder Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre. Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielsetzung gibt Aufschluss über geplante Maßnahmen und erwartete Wirkungen. Da keine Ausschlussfristen bestehen, können Anträge jederzeit eingereicht werden. Die sorgfältige Prüfung durch die Bastet Stiftung Hamburg stellt sicher, dass jede Maßnahme im Sinne eines nachhaltigen Tierschutzes und einer umweltgerechten Zukunft realisiert wird und langfristig Wirkung entfaltet.
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