Projektförderung der Bürgerstiftung Bayreuth - Stadt und Land
Die Bürgerstiftung Bayreuth - Stadt und Land fördert konkrete Projekte in Bayreuth und der umliegenden Region als anteiligen oder ausnahmsweise vollständigen verlorenen Zuschuss. Anträge können jederzeit per Post eingereicht werden, Entscheidungen erfolgen zwei Mal jährlich in Sitzungen von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die dem Gemeinwohl in Bayreuth und Umgebung dienen, in Bereichen wie Bildung, Jugend & Familie, Kultur & Kunst, Wissenschaft & Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Denkmalpflege, Traditionelles Brauchtum, Sport, Katastrophenschutz, Gesundheitswesen, Völkerverständigung, Demokratie und bürgerschaftliches Engagement.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Projektmaterialien
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Pflichtaufgaben des Staates und der Kommunen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeitsnachweis erforderlich
- Projektstandort in Bayreuth oder Umgebung
- Vorhaben im Einklang mit der Stiftungssatzung (§ 2)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Eigenmittelnachweis
Bewertungskriterien
- Regionalbezug zu Bayreuth
- Nutzen für das Gemeinwohl
- Förderung bürgerschaftlichen Engagements
- Integrative und inklusiven Impulse
- Modell- und Vorbildcharakter
- Nachhaltigkeit der Wirkung
- Stärkung benachteiligter Gruppen
- Innovationsgehalt
Beschreibung
Projektförderung der Bürgerstiftung Bayreuth – Stadt und Land
Die Bürgerstiftung Bayreuth – Stadt und Land unterstützt gemeinnützige Initiativen in Bayreuth und der näheren Umgebung mit verlorenen Zuschüssen, anteilig oder in Ausnahmefällen in voller Höhe. Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugendliche, Kultur, Forschung & Innovation, Umwelt- und Naturschutz, Denkmalschutz, Sport, Katastrophenschutz, Gesundheit, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales. Antragstellende – darunter Vereine, Stiftungen, Bildungseinrichtungen, Genossenschaften, Unternehmen oder Privatpersonen – müssen einen gemeinnützigkeitsrechtlichen Nachweis erbringen und einen klaren Regionalbezug aufweisen. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sachkosten, Projektmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit; Pflichtaufgaben von Staat und Kommune bleiben ausgeschlossen. Entscheidungsgrundlage sind zweimal jährlich tagende Gremien aus Stiftungsvorstand und Stiftungsrat, die anhand von Nachhaltigkeit, Nutzen für das Gemeinwohl, Innovationsgehalt, Stärkung benachteiligter Gruppen sowie Modell- und Vorbildcharakter beurteilen.
Bewerbung und Vergabeverfahren
Anträge können jederzeit postalisch eingereicht werden; die Vergabe erfolgt in halbjährlichen Sitzungen. Erforderlich sind ein ausgefüllter Förderantrag, Nachweis der Gemeinnützigkeit, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie ein Nachweis über Eigenmittel. Die Antragstellenden legen dar, wie das Gesamtvorhaben finanziert wird und welche Partner:innen beteiligt sind. Zusätzlich verpflichten sie sich, auf Nachfrage Verwendungsnachweise und einen Ergebnisbericht vorzulegen. Die Stiftung fördert bevorzugt Anschubfinanzierungen und einmalige Maßnahmen, behält sich aber in Ausnahmefällen auch mehrjährige Förderungen vor. Durch diese transparente und inklusive Struktur werden innovatives Denken, bürgerschaftliches Engagement und nachhaltige Wirkung gefördert, um das Gemeinwohl in der Region langfristig zu stärken.
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