Projektförderung der Bürgerstiftung Bremen
Die Bürgerstiftung Bremen fördert gemeinnützige, überwiegend ehrenamtlich getragene Projekte in Bremen in Bereichen wie Jugendhilfe, Sozial- und Bildungswesen, Wissenschaft, Sport, Umwelt- und Naturschutz sowie Nachbarschaftshilfe mit spürbarem Nutzen für das Gemeinwesen. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen, überwiegend ehrenamtlich organisierten Projekten in Bremen, die den sozialen Zusammenhalt stärken, neue Ideen entwickeln und spürbaren Nutzen für die Stadtgesellschaft bringen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Overheadkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt berührt einen der Förderschwerpunkte (Zusammenleben der Kulturen und Generationen; Bürgerverantwortung und Bürgerbeteiligung; Zivilcourage und Gewaltprävention)
- Förderung des sozialen Zusammenhalts in Stadt oder Quartier
- Nachweis von Kooperationen oder Netzwerken
- Versprechen von Wirkungsorientierung und Nachhaltigkeit
- Kreativer und innovativer Charakter des Projekts
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Förderschwerpunkten
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts
- Netzwerk- und Kooperationsgrad
- Wirkung und Nachhaltigkeit
- Innovationsgehalt
- Grad des ehrenamtlichen Engagements
- Gemeinnützigkeit
- Transparenz der Kalkulation
Beschreibung
Die Projektförderung der Bürgerstiftung Bremen richtet sich an gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und Initiativen in Bremen, die überwiegend ehrenamtlich getragene Vorhaben umsetzen. Gefördert werden Projekte in vielfältigen Bereichen wie Kinder- und Jugendhilfe, Sozial- und Bildungswesen, Wissenschaft und Innovation, Sport, Umwelt- und Naturschutz sowie Nachbarschaftshilfe. Im Fokus stehen Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Stadtvierteln stärken, das Zusammenleben der Kulturen und Generationen fördern, Bürgerverantwortung sowie Beteiligung ausbauen und zivilcouragiertes Handeln unterstützen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine kontinuierliche Prüfung garantiert eine zügige Entscheidung durch den Stiftungsvorstand. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei keine Personalkosten oder Overheadkosten berücksichtigt werden.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist eine spürbare Wirkung auf das Gemeinwesen sowie ein innovativer, kreativer Projektansatz, der auf Transparenz und Nachhaltigkeit abzielt. Kooperationen mit Netzwerken und Partnerorganisationen sind ebenso gefragt wie eine solide Kostenkalkulation im Sinne der Abgabenordnung § 58. Zur Antragstellung gehören eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung sowie nach Projektende ein Verwendungsnachweis. Damit unterstützt die Bürgerstiftung nicht nur finanziell, sondern bietet auf Wunsch auch Beratung und Vernetzungsmöglichkeiten. Dieser Förderrahmen eröffnet bremischen Akteur:innen die Chance, abwechslungsreiche, gemeinwohlorientierte Ideen zu realisieren und damit einen langfristigen Mehrwert für die Stadtgesellschaft zu schaffen.
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