Projektförderung der Bürgerstiftung Rheinau
Die Bürgerstiftung Rheinau fördert ganzjährig Projekte in Rheinau, die dem Gemeinwohl dienen und mit den Stiftungszwecken laut Satzung vereinbar sind. Anträge können per PDF-Formular eingereicht werden (Post oder E-Mail).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Gemeinwohls der in der Stadt Rheinau lebenden Bürger durch Unterstützung von Projekten in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Wissenschaft, Wohlfahrtspflege, Natur- und Umweltschutz, Erziehung und Berufsbildung, internationale Gesinnung und Toleranz, Kunst und Kultur sowie mildtätige Zwecke.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnort der Antragstellenden in Rheinau oder Projekt zugunsten der Rheinauer Bevölkerung
- Projektziele müssen mit den Zwecken der Stiftung gemäß Satzung übereinstimmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Projektförderantrag
- Beschreibung der Projektidee
- Projektziele
- Kalkulations- und Finanzierungsplan
- Bankverbindung
Bewertungskriterien
- Verfügbarkeit der Mittel
- Projektziele und -kosten
- Kompatibilität mit Satzung
- Realisierung in Rheinau
Beschreibung
Die Projektförderung der Bürgerstiftung Rheinau unterstützt ganzjährig Initiativen und Einzelpersonen mit Wohnsitz in Rheinau oder mit Projekten zugunsten der Rheinauer Bevölkerung. Gefördert werden Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und den Stiftungszwecken gemäß Satzung entsprechen. Im Fokus stehen vielfältige Themenfelder wie Jugend- und Altenhilfe, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Bildung sowie kulturelle und mildtätige Zwecke. Ebenso werden Projekte zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Förderung internationaler Gesinnung und Toleranz sowie zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz berücksichtigt. Die Bürgerstiftung agiert als gesellschaftliche Mitte der Stadt und fördert damit das Zusammenwirken von Bürger:innen, Vereinen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Anträge können fortlaufend in Form eines ausgefüllten PDF-Formulars eingereicht werden – wahlweise per Post oder E-Mail. Voraussetzung ist die Übereinstimmung der Projektziele mit den in der Satzung definierten Förderbereichen und die Realisierung vor Ort in Rheinau. Bewertet werden die Verfügbarkeit der Mittel, die inhaltliche Klarheit der Zielsetzungen, die Kostenplanung sowie die Kompatibilität mit den Satzungszwecken. Zur Bewerbung sind neben dem ausgefüllten Projektförderantrag eine Beschreibung der Projektidee, ein detaillierter Kalkulations- und Finanzierungsplan sowie ein Nachweis der Bankverbindung vorzulegen. Die Entscheidung über die Zuschussvergabe trifft der Stiftungsrat auf Empfehlung des Vorstandes. Dieses flexible Förderangebot eröffnet Rheinauer Initiativen und gemeinnützigen Organisationen eine verlässliche Basis zur Umsetzung zukunftsweisender Projekte.
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