Projektförderung der Eberhard-Schürmann-Stiftung
Förderung von Studienleistungen und Forschung in Metallurgie, Material- und Werkstoffwissenschaft an der TU Clausthal. Anträge können von Angehörigen der TU Clausthal eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Zweck der Eberhard-Schürmann-Stiftung besteht darin, mit dem Ertrag des Stiftungskapitals hervorragende Leistungen des Studiums und der Forschung auf den Gebieten der Metallurgie, der Werkstoffwissenschaft sowie der Anwendungstechnik metallischer Werkstoffe im In- und Ausland zu fördern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angehörigkeit zur TU Clausthal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Positives Gutachten des betreuenden Professors für Dissertationen, Diplom- oder Studienarbeiten
- Formloser Antrag bzw. Antragsformular für finanzielle Zuschüsse zu wissenschaftlichen Projekten
Bewertungskriterien
- Qualität der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit
- Gutachten des betreuenden Professors
Beschreibung
Die Projektförderung der Eberhard-Schürmann-Stiftung unterstützt herausragende Studien- und Forschungsleistungen auf den Gebieten Metallurgie, Material- und Werkstoffwissenschaft sowie Anwendungstechnik metallischer Werkstoffe. Mit den Erträgen des Stiftungskapitals werden exzellente Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten sowie wissenschaftliche Projektarbeiten mit Preisen oder finanziellen Zuschüssen gewürdigt. Zudem fördert die Stiftung den Erfahrungsaustausch und die Kooperation mit nationalen und internationalen Hochschulen sowie bedürftige Forschungs- und Lehrtätigkeiten in diesen Fachbereichen.
Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der TU Clausthal, die in genannten Disziplinen studieren, lehren oder forschen. Für eine Bewerbung ist ein positives Gutachten der betreuenden Professor:innen beizufügen, das die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit dokumentiert. Ein formloser Antrag bzw. das Antragsformular für finanzielle Zuschüsse zu Projekten muss fristgerecht beim Vorsitz der Stiftung eingereicht werden. Ein Kuratorium entscheidet auf Basis der Gutachten und inhaltlicher Bewertung über die Auswahl der Förderprojekte. Die Bekanntgabe der Fristen und das entsprechende Antragsformular stehen auf der Webseite der Stiftung zur Verfügung.
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