Zuschuss

Projektförderung der Gemeinnützigen Stiftung „EIN HERZ LACHT“

Die Stiftung fördert einzelne, in sich geschlossene Projekte und Initiativen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Großraum Köln und Troisdorf mit Fokus auf Prävention, Wertevermittlung und Bildung. Keine rückwirkende Förderung, keine kommerziellen Organisationen. Antragstellung jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Bildung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Initiativen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen, insbesondere durch präventive Maßnahmen und Wertevermittlung, eingebunden in lokale Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen im Großraum Köln und Troisdorf.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Materialkosten
  • Raumkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit im Großraum Köln und Troisdorf
  • Projekt muss präventiven und wertevermittelnden Charakter haben
  • Projekte müssen in sich geschlossene Einheiten sein
  • Keine rückwirkende Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte
  • Keine Förderung von Einzelpersonen und kommerziellen Organisationen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Flyer und weitere Infos zum Projekt ggf. Fotos
  3. aktueller Freistellungsbescheid

Bewertungskriterien

  • Präventiver Charakter des Projekts
  • Vermittlung von Werten
  • Nachhaltige Wirkung
  • Einbindung in lokale Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen
  • Vermittelbarkeit der Projektergebnisse an die Öffentlichkeit

Beschreibung

Die gemeinnützige Stiftung EIN HERZ LACHT unterstützt im Großraum Köln und Troisdorf einzelne, in sich geschlossene Projekte von Vereinen, Bildungseinrichtungen und Interessenverbänden, die sich der Förderung von Kindern und Jugendlichen widmen. Gefördert werden Vorhaben mit präventivem und wertevermittelndem Charakter, die Bildung, soziales Lernen und nachhaltige Entwicklungsimpulse in den Fokus stellen. Dabei spielt die Vernetzung mit lokalen Kooperationspartner:innen eine zentrale Rolle, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu sichern und die Öffentlichkeitswirksamkeit zu erhöhen. Seit der Gründung verfolgt die Stiftung das Ziel, Perspektiven zu eröffnen, Selbstvertrauen zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe durch kreative, sportliche oder kulturelle Angebote zu ermöglichen.

Förderfähig sind Ausgaben für Personal-, Sach-, Material- und Raumkosten, nicht jedoch rückwirkende Ausgaben bereits abgeschlossener Projekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen (keine Einzelpersonen, keine kommerziellen Anbieter). Zur Einreichung gehören der vollständig ausgefüllte Förderantrag, aktueller Freistellungsbescheid sowie optional Flyer, Fotos oder weiterführende Informationen zum Projekt. Bewertet werden der präventive Charakter, die Vermittlung von Werten, die Einbindung in lokale Netzwerke, die nachhaltige Wirkung und die Vermittlung der Projektergebnisse an die Öffentlichkeit. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; die Stiftung vergibt Zuschüsse ohne vorab festgelegte Fristen und trägt selbst sämtliche Verwaltungs- und Personalkosten, sodass jede Zuwendung direkt den geförderten Projekten zugutekommt.

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