Projektförderung der Irmgard und Werner Meller Stiftung
Förderung vorrangig Mülheimer Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Bildung, Entwicklungshilfe, Gesundheitswesen, Sozial- und Katastrophenschutz sowie bürgerschaftlichem Engagement. Kontaktaufnahme zur Antragstellung erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung beschafft Mittel gemäß § 52 Nr. 1 AO zur Förderung vorrangig Mülheimer Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Bereich der Bildung und Erziehung einschließlich der Volks- und Berufsausbildung, der Entwicklungshilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Rettung aus Lebensgefahr, des Katastrophen- und Zivilschutzes, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie des Wohlfahrtswesens.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr
- Kontaktaufnahme zwecks Antragstellung erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeine Richtlinien für Zuwendungen zur Projektförderung
- Antragsformular der Irmgard und Werner Meller Stiftung
Beschreibung
Die Irmgard und Werner Meller Stiftung vergibt fortlaufend Projektzuschüsse zur Stärkung von Bildungsmöglichkeiten, Entwicklungszusammenarbeit sowie Gesundheits- und Sozialprojekten in Nordrhein-Westfalen. Vorrangig profitieren Mülheimer Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in den Bereichen der Volks- und Berufsausbildung, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie des bürgerschaftlichen Engagements engagieren. Ziel der Förderung ist es, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Initiativen zu unterstützen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu fördern. Die Stiftung baut auf dem Lebenswerk ihrer Stifter:innen Irmgard und Werner Meller auf, die insbesondere dem Stadtteil Saarn verbunden waren und mit ihrem Vermächtnis einen Beitrag zur Erinnerung an die positive Lebenskultur in Mülheim an der Ruhr leisten wollten.
Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr. Anträge können jederzeit eingereicht werden; hierzu ist jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Stiftung erforderlich. Für die Antragstellung stehen die Allgemeinen Richtlinien für Zuwendungen zur Projektförderung sowie das Antragsformular der Irmgard und Werner Meller Stiftung zur Verfügung. Die Einreichung dieser Unterlagen sowie eine prägnante Projektbeschreibung erleichtern die Begutachtung durch das Kuratorium. Interessierte Antragstellende werden eingeladen, Projekte einzureichen, die zur nachhaltigen Entwicklung und Förderung ihrer jeweiligen Zielgruppen beitragen.
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