Zuschuss

Projektförderung der Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur

Die Karl Kaus Stiftung fördert Projekte zum Natur-, Arten- und Tierschutz. Förderanträge sind bis zum 15.09. eines Jahres schriftlich mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan einzureichen. Entscheidungen erfolgen im 4. Quartal.

Umwelt-/Naturschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung freilebender Tiere, ihrer natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Verbesserung der Tierhaltung und zur Vermittlung von Natur- und Tierschutzgedanken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung mit Stiftungszwecken (Tier- und Naturschutz)
  • Schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan
  • Einreichung bis 15. September

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben/Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken
  • Qualität der Projektplanung
  • Nachhaltigkeit der Maßnahmen

Beschreibung

Die Projektförderung der Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur unterstützt bundesweit ansässige Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen sowie sonstige Interessenverbände. Gefördert werden Initiativen in den Themenfeldern Umwelt-/Naturschutz, Tierschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz. Als Zuschussgeberin legt die Stiftung besonderen Wert auf Maßnahmen, die den Schutz freilebender Tiere und ihrer natürlichen Lebensgrundlagen sichern, die Verbesserung der Tierhaltung vorantreiben und naturkundliche Bildungsarbeit leisten. Antragstellende reichen bis zum 15. September eines Jahres ihre Projektbeschreibung samt detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan schriftlich ein. Über die Entscheidung wird in der Jahresvorstandssitzung im 4. Quartal beraten. Teilbewilligungen sind möglich, um eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.

Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist die vollständige Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, eine qualitativ hochwertige Projektplanung und die nachhaltige Ausrichtung der vorgesehenen Maßnahmen. Als Nachweis sind ein Anschreiben bzw. Antragsformular, eine umfassende Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Stiftung prüft ebenso die bereits eingeworbenen Drittmittel und legt großen Wert auf Effizienz und Wirkung der geförderten Vorhaben. Die Förderung eignet sich besonders für Projektträger:innen, die sich nachhaltig im Tier- und Naturschutz engagieren und durch ihre Vorhaben einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten möchten.

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