Projektförderung der Lukas-Sperling-Stiftung
Die Lukas-Sperling-Stiftung fördert weltweit Bildungs- und Berufsbildungsprojekte in Entwicklungsländern sowie Integrations- und Alphabetisierungskurse in Deutschland. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt weltweit insbesondere Bildungs- und Berufsbildungsprojekte (z. B. handwerkliche Werkstätten, Computer- und Sportkurse) in Entwicklungsländern sowie Integrations- und Alphabetisierungskurse in Deutschland, um die Lebensbedingungen benachteiligter Menschen nachhaltig zu verbessern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt dient Bildungs- oder Berufsbildung in Entwicklungsländern oder Integrations- bzw. Alphabetisierungskursen in Deutschland
- Träger muss gemeinnützig sein
- Nachweis über Finanzplanung und Projektkonzept
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Stiftungszielen
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirksamkeit für die Zielgruppe
Beschreibung
Die Lukas-Sperling-Stiftung bietet eine bundesweit offene Projektförderung für gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen an, die sich in den Themenfeldern Entwicklungszusammenarbeit, Bildung, Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung, Digitalisierung, Sport, Migration, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Arbeit & Soziales sowie Kultur & Medien engagieren. Mit ihrem Zuschussprogramm unterstützt die Stiftung kontinuierlich Bildungs- und Berufsbildungsinitiativen in Entwicklungsregionen – von handwerklichen Werkstätten über Computer- und Sportkurse bis hin zu Kleinkrediten und Öffentlichkeitsarbeit – ebenso wie Integrations- und Alphabetisierungskurse in Deutschland. Gefördert werden Maßnahmen, die in ihrer Konzeption und Umsetzung an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgerichtet sind und die Lebensbedingungen benachteiligter Menschen – insbesondere von Frauen, Jugendlichen, Geflüchteten und Migrant:innen – langfristig verbessern.
Interessierte Träger:innen können Anträge jederzeit einreichen, sofern ein detailliertes Projektkonzept sowie eine nachvollziehbare Finanzplanung vorliegen und die Gemeinnützigkeit nachgewiesen ist. Im Auswahlprozess spielen die Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, der nachhaltige Nutzen für die Zielgruppe sowie die Messbarkeit der Wirksamkeit eine zentrale Rolle. Auf diese Weise trägt die Förderung dazu bei, lokale Initiativen zu stärken, die durch praxisnahe Bildungsangebote Selbstbestimmung fördern und soziale Teilhabe ermöglichen. Eine zeitnahe Bewilligung schafft Planungssicherheit und ermöglicht es den geförderten Initiativen, rasch wirksame Angebote zu realisieren, die benachteiligten Menschen vor Ort neue Perspektiven eröffnen.
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