Projektförderung der Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland fördert Kulturprojekte, die für das gesamte Rheinland von herausragender Bedeutung sind. Anträge können jeweils bis zum 1. Februar und 1. August über das Online-Antragsportal eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kulturprojekten im Rheinland, die von herausragender Bedeutung sind und die kulturelle Vielfalt und Lebendigkeit der Region bereichern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt von herausragender Bedeutung für das Rheinland
- Einreichung über das Antragsportal
- Einhaltung der Förderrichtlinien
Bewertungskriterien
- Bedeutung für das Rheinland
- Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen
Beschreibung
Die Projektförderung der Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland richtet sich an private Initiativen, gemeinnützige wie öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger sowie Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Kulturvorhaben aus den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Kulturgeschichte, Bauten und Denkmalschutz sowie Kultur & Medien und Infrastruktur & Städtebau, die für die gesamte Rheinland-Region von herausragender Bedeutung sind. Voraussetzung ist die Einreichung über das Online-Antragsportal bis zum 1. Februar (für Herbstprojekte) beziehungsweise 1. August (für Projekte im Frühjahr des Folgejahres) sowie die strikte Einhaltung der Förderrichtlinien. Bewertet werden insbesondere die Relevanz für das Rheinland und die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Stiftung. Damit unterstützt die Kulturstiftung Vorhaben, die das kulturelle Band der Region stärken und innovative Konzepte für ein vielfältiges Kulturleben realisieren.
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland bietet Projektpartner:innen nicht nur finanzielle Zuschüsse, sondern begleitet sie beratend während der gesamten Förderphase. Nach dem fristgerechten Eingang der Unterlagen folgt eine qualifizierte Begutachtung im Frühjahr und Herbst, gefolgt von der zeitnahen Mitteilung des Entscheidungsergebnisses. Kreative Kulturschaffende, Lehrende oder Denkmalpfleger:innen profitieren von dieser verlässlichen Förderung, die das kulturelle Erbe bewahrt und gleichzeitig neue Impulse für das Rheinland setzt. Interessierte Antragsteller:innen finden alle notwendigen Informationen sowie die Förderrichtlinien in den „Informationen für Antragstellende“ und werden schrittweise durch das Antragsverfahren geführt, um Projekte nachhaltig zum Erfolg zu führen.
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