Projektförderung der Stiftung europäische Kultur und Bildung
Die Stiftung fördert Veranstaltungen und Projekte im Bereich europäische Kultur und Bildung, vorwiegend im Saarland und in der Großregion. Anträge können jederzeit per E-Mail oder Post eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung europäischer Kultur und Bildung durch ideelle und finanzielle Unterstützung von Projektentwicklungen, Seminaren und Veranstaltungen, insbesondere im Saarland und der Großregion Saar-Lor-Lux.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bereich europäische Kultur und Bildung
- Vorzugsweise Durchführung im Saarland oder der Großregion Saar-Lor-Lux
- Einreichung über das offizielle Antragsformular
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Merkblatt Projektantrag
- Beschreibung der Maßnahme
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis (Übersicht Einnahmen/Ausgaben, Bericht, Fotos)
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung europäische Kultur und Bildung unterstützt ideelle und finanzielle Initiativen zur Stärkung einer europäischen Kultur und Bildung, mit Fokus auf das Saarland und die angrenzende Großregion Saar-Lor-Lux. Gefördert werden gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger, die eigenständig Projektentwicklungen, Seminare und Veranstaltungen konzipieren. Die Stiftung setzt dabei Schwerpunkte auf interkulturelle Begegnungen, neue Arbeitsformen zur Herausbildung einer europäischen Identität sowie europaorientierte Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen. Mit ihrem festen Engagement trägt sie dazu bei, dass kulturelle Vielfalt gelebt und Bildungsimpulse nachhaltig verankert werden können. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss im Rahmen verfügbarer Mittel – eine Rechtsanspruch auf Finanzierung besteht nicht.
Eine Antragstellung ist durchgängig möglich und erfolgt ausschließlich über das offizielle Antragsformular, das gemeinsam mit dem Merkblatt zum Projektantrag, einer detaillierten Beschreibung der Maßnahme sowie einem Ausgaben- und Finanzierungsplan eingereicht wird. Nach positiver Prüfung entscheidet der Vorstand über die Gewährung der Förderung und informiert die Antragstellenden schriftlich. Für die Auszahlung sind ein Verwendungsnachweis in Form von Einnahmen- und Ausgabenübersicht, einem abschließenden Bericht und begleitendem Bildmaterial sowie gegebenenfalls Pressebelege vorzulegen. Die Stiftung legt großen Wert auf den Verweis auf ihre Unterstützung, beispielsweise durch das Platzieren ihres Logos. Mit dieser transparenten und kontinuierlichen Förderstruktur eröffnet die Stiftung europäische Kultur und Bildung engagierten Akteur:innen die Chance, grenzüberschreitende Kultur- und Bildungsprojekte wirkungsvoll umzusetzen.
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