Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Geistliches Leben

Einmalige Zuschüsse für Projekte und Aktivitäten, die der geistlichen Erneuerung der Kirche dienen – von Gemeindeaufbau über Kinder- und Jugendarbeit bis hin zu christlicher Medienarbeit. Anträge bis zum 31.08. eines Jahres für das Folgejahr möglich.

Kinder und Jugendliche Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit), Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 500 € - 2.500 €

Förderziel

Förderung von Initiativen und Projekten, die dazu beitragen, Menschen neu für den Glauben zu begeistern, christliche Gemeinden und Gemeinschaften zu beleben, das Evangelium an Kinder und Jugendliche weiterzugeben und den Glauben mit neuen Medien zu verkündigen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekttätigkeit im Bereich geistliche Erneuerung der Kirche
  • Einreichung des Antrags bis zum 31.08. des Jahres
  • Projektträger: Gemeinde, Gemeinschaft, Werk, Arbeitsgruppe oder Einzelperson

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (PDF oder DOCX)
  2. Unterschriebener Antrag

Bewertungskriterien

  • Projekt entspricht dem Stiftungszweck
  • Überschaubarkeit und Realisierbarkeit des Projekts

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Geistliches Leben unterstützt einmalige Zuschüsse für Initiativen, die der geistlichen Erneuerung der Kirche in Deutschland und Österreich dienen. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen, die Projekte in den Bereichen Kinder‐ und Jugendarbeit, Aus‐ und Weiterbildung, Bildung, sozialem Engagement und Gesellschaftszusammenhalt realisieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen, die das Evangelium neu vermitteln, christliche Gemeinden beleben oder christliche Medienarbeit vorantreiben. Die Fördersummen liegen zwischen 500 € und 2.500 € und werden in Form eines Zuschusses gewährt. Wesentliche Bewertungskriterien sind die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Stiftungszweck sowie die Nachvollziehbarkeit und Umsetzbarkeit des Projektkonzepts.

Anträge können von Gemeinden, Gemeinschaften, Werken, Arbeitsgruppen und Einzelpersonen bis zum 31. August eines Jahres eingereicht werden – die nächste Frist endet am 01. September 2026. Voraussetzung für eine Zuwendung ist das ausgefüllte Antragsformular, das im PDF- oder DOCX-Format vorgelegt und unterschrieben eingereicht wird. Die Entscheidung erfolgt nach der Jahrestagung der Stiftung im Spätherbst. Dieses Förderangebot richtet sich an alle, die Menschen neu für den Glauben begeistern, christliche Gemeinschaften stärken und den Glauben mithilfe zeitgemäßer Medien weitertragen möchten. Klar strukturierte Ideen mit unmittelbarem Bezug zur geistlichen Erneuerung haben dabei die besten Erfolgsaussichten.

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