Projektförderung der Stiftung Karpatendeutsches Kulturerbe
Die Stiftung Karpatendeutsches Kulturerbe fördert Projekte zur Sammlung, Erhaltung, Erforschung und Darstellung der kulturellen Überlieferung der Karpatendeutschen aus der Slowakei. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten zur Sammlung, Erhaltung, Erforschung und Darstellung der kulturellen Überlieferung der Karpatendeutschen aus der Slowakei.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Fahrtkosten
- Unterbringungskosten
- Honorare und Gagen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Honorare für Mandatsträger politischer Ämter
- Veranstaltungen mit Bezug zur Scientology-Organisation
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausgefüllter Antrag auf Projektförderung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Nachweis des Eigenanteils (mindestens 10 % der Gesamtkosten)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Projektförderung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Auszahlungsantrag
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Karpatendeutsches Kulturerbe unterstützt innovative Vorhaben zur Sammlung, Erhaltung, Erforschung und Darstellung des kulturellen Erbes der Karpatendeutschen aus der Slowakei. Bundesweit förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger sowie engagierte Einzelpersonen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Kultur, Forschung & Innovation, Wissenschaft sowie Kultur & Medien, die das Ziel verfolgen, historisches Material zu dokumentieren, Forschungsergebnisse aufzubereiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung werden Initiativen von Archiven, Museen, Vereinen und wissenschaftlichen Einrichtungen gleichermaßen gestärkt. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit ermöglicht eine flexible Planung und kurzfristige Projektumsetzung.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Projektförderantrag, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis eines Eigenanteils von mindestens 10 % der Gesamtkosten erforderlich. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Reisekosten, Fahrt- und Unterbringungskosten, Honorare und Gagen sowie Sachkosten. Nicht gefördert werden honorarpflichtige Leistungen politischer Mandatsträger oder Veranstaltungen mit Bezug zur Scientology-Organisation. Die Bewilligung erfolgt auf Basis der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dank der flexiblen Fristen und individuellen Festbetragsfinanzierung können Antragstellende ihr Vorhaben bedarfsgerecht planen und realisieren, um das karpatendeutsche Kulturerbe nachhaltig zu sichern und lebendig zu vermitteln.
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