Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Löwenbrücke Braunschweig

Die Stiftung Löwenbrücke Braunschweig fördert Projekte zur Gesundheitsförderung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit komplexen körperlichen Handicaps, insbesondere unter Einsatz integrativer Medizintechnik.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Gesundheitsförderung für Menschen mit körperlichen Handicaps zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration durch Technik.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekteinreichung im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung für Menschen mit komplexen körperlichen Handicaps
  • Einhaltung des Stiftungszwecks

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektförderungsantrag

Bewertungskriterien

  • Innovationscharakter des Projekts
  • Nachhaltige und ganzheitliche Konzeption

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Löwenbrücke Braunschweig eröffnet gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen in Niedersachsen vielfältige Möglichkeiten, innovative Konzepte zur Gesundheitsförderung von Menschen mit komplexen körperlichen Handicaps umzusetzen. Schwerpunktmäßig werden Vorhaben unterstützt, die integrative Medizintechnik zur Mobilitätssteigerung und gesellschaftlichen Teilhabe einsetzen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Gesundheit, Forschung & Innovation sowie Arbeit & Soziales, von präventiven und rehabilitativen Maßnahmen über wissenschaftliche Studien bis hin zu Seminaren, Workshops und Kooperationen im Gesundheitswesen. Die Unterstützung reicht von der Anschubfinanzierung technischer Ausstattung bis zur Begleitung langfristiger Programme, die Menschen aller Lebensphasen – vom Kind bis zum Erwachsenen – einen selbstbestimmten Alltag ermöglichen und nachhaltig in die Gemeinschaft integrieren.

Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Eine Einreichung setzt die Ausrichtung des Vorhabens auf die Gesundheitsförderung Zielgruppe voraus und muss den Stiftungszweck der ganzheitlichen Integration komplex gehinderter Menschen erfüllen. Bewertet werden insbesondere der Innovationscharakter des Projekts sowie dessen nachhaltige und ganzheitliche Konzeption. Als Fördersumme wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, dessen Höhe je nach Einzelfall variiert. Zur Antragstellung ist ein formaler Projektförderungsantrag beizulegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Abgelehnte Vorhaben werden nicht erneut im Vorstand behandelt; künftige Projektideen können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt neu eingereicht werden.

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