Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt

Förderung von Aktivitäten und Projekten zur Unterstützung solidarischen Handelns in der Arbeitswelt mit Bezug zu Menschenwürde, Arbeitswelt und öffentlicher Wirkung. Anträge in sechsfacher Ausfertigung per Post und zusätzlich per E-Mail als PDF.

Arbeit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis 10.000 € (max. 5.000 € bei Filmprojekten)

Förderziel

Die Stiftung fördert Aktivitäten und Projekte, die solidarisches Handeln in der Arbeitswelt unterstützen, insbesondere Informationsverbreitung und Erfahrungsaustausch in den Bereichen Humanisierung der Arbeit, Ökologie in Produktion und Entsorgung, umweltverträgliche und gesellschaftlich nützliche Produkte, Demokratie und Mitbestimmung sowie Gleichstellung und gerechte Arbeitsteilung.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Honorare
  • Reisekosten
  • Öffentlichkeitsarbeit

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss Bezug zur Arbeitswelt und zur Förderung der Menschenwürde haben
  • Projekt muss zu mindestens einem der Förderschwerpunkte passen
  • Antragseingang 7 Tage vor der jeweiligen Vorstandssitzung
  • Einreichung in sechsfacher Ausfertigung per Post und zusätzlich als PDF per E-Mail

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Bezug zur Menschenwürde und Arbeitswelt
  • Öffentliche Wirkung
  • Solidarischer Ansatz
  • Passung zu Förderschwerpunkten

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt richtet sich bundesweit an Einzelpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Existenzgründer:innen, öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften, Stiftungen sowie Interessenverbände und sonstige Vereine. Gefördert werden Vorhaben, die solidarisches Handeln in der Arbeitswelt stärken und einen klaren Bezug zur Menschenwürde aufweisen. Im Fokus stehen Themen wie die Humanisierung der Arbeit, ökologische Produktions- und Entsorgungsprozesse, die Entwicklung umweltverträglicher und gesellschaftlich nützlicher Produkte, Demokratie und Mitbestimmung sowie Gleichstellung und gerechte Arbeitsteilung. Die Stiftung bezuschusst Sach- und Personalkosten, Honorare, Reisekosten sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit bis zu 10.000 Euro (Filmprojekte bis maximal 5.000 Euro). Zielgruppen sind insbesondere Initiativen und Gruppen mit begrenztem Zugang zu finanziellen Ressourcen, die öffentliche Wirkung erzielen und Erfahrungsaustausch in den genannten Förderschwerpunkten ermöglichen.

Bewerbungen werden sechsfach in Papierform per Post sowie zusätzlich als PDF per E-Mail eingereicht. Die Anträge müssen mindestens sieben Tage vor einer der turnusmäßigen Vorstandssitzungen eingehen, damit eine fristgerechte Prüfung gewährleistet ist. Entscheidende Kriterien sind der Bezug zur Menschenwürde, die öffentliche Wirkung, ein solidarischer Ansatz und die Passung zu den Förderschwerpunkten Arbeit, Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Umwelt-/Naturschutz und Klimaschutz. Neben dem vollständig ausgefüllten Förderantrag ist ein späterer Verwendungsnachweis erforderlich. Die Stiftung informiert innerhalb von zehn Tagen nach der Vorstandssitzung über die Förderentscheidung und erwartet, dass bewilligte Mittel nach Projektabschluss über einen detaillierten Verwendungsnachweis abgerechnet werden. Dieses Förderangebot unterstützt ambitionierte Projekte dabei, die Würde aller Beschäftigten zu wahren und eine nachhaltige, demokratische Arbeitswelt zu gestalten.

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