Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt

Förderung von Projekten zur Verteidigung der Menschenwürde in der Arbeitswelt durch die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt. Förderhöchstgrenze 10.000 €, Anträge für die nächste Runde bis 29.06.2026 möglich.

Arbeit Soziales Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis 10.000 € (max. 5.000 € für Filmprojekte)

Förderziel

Förderung von Projektvorhaben mit inhaltlichem Bezug zur Arbeitswelt zur Stärkung der Menschenwürde, zum Aufbau von Öffentlichkeit für arbeitsweltbezogene Themen sowie zum sozialen und ökologischen Umbau von Arbeit und Wirtschaft.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt mit inhaltlichem Bezug zur Arbeitswelt
  • Förderung der Menschenwürde und Herstellung von Öffentlichkeit
  • Einreichung des Antrags spätestens 7 Tage (manchmal 11 Tage) vor einer Vorstandssitzung
  • Vollständige und richtige Angaben im Förderantrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag (Formular)
  2. Anlagen zum Antrag
  3. Verwendungsnachweis nach Projektabschluss

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt unterstützt bundesweit Initiativen, die sich für eine menschenwürdige Arbeitswelt einsetzen. Gefördert werden inhaltlich arbeitsweltbezogene Vorhaben, welche die Menschenwürde stärken, Öffentlichkeit für arbeitsweltbezogene Themen schaffen und den sozialen sowie ökologischen Umbau von Arbeit und Wirtschaft vorantreiben. Antragsberechtigt sind Interessenverbände oder sonstige Vereine, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen. Thematisch deckt die Förderung die Bereiche Arbeit, Soziales, Umwelt-/Naturschutz, Arbeit & Soziales sowie Energieeffizienz & Klimaschutz ab. Mit einem Zuschussvolumen von bis zu 10.000 € (davon maximal 5.000 € für Filmprojekte) richtet sich das Programm an Träger:innen von Projektvorhaben, die in ihrem Konzept einen klaren Bezug zur Arbeitswelt nachweisen und durch Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zur Verteidigung der Menschenwürde leisten.

Die Einreichung des vollständigen Förderantrags – inklusive aller Anlagen und eines Nachweises über den späteren Projektverlauf – muss spätestens 7 Tage vor einer Vorstandssitzung im Stiftungsbüro vorliegen. Nächste Fristen sind der 29. Juni 2026 (Vorstandssitzung: 6. Juli 2026) sowie der 10. August 2026 (Vorstandssitzung: 17. August 2026). Neben dem Antrag sind ein ausgefülltes Formular „Förderantrag“ und der abschließende Verwendungsnachweis erforderlich. Eine Vorfinanzierung des Projekts wird erwartet, wobei in begründeten Fällen Teilzahlungen möglich sind. Die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt entscheidet rasch über die Anträge und erteilt den Förderbescheid in der Regel binnen zehn Tagen nach Vorstandsbeschluss. Ziel ist es, Engagement und fachliche Expertise von Vereinen, Verbänden und einzelnen Akteur:innen zu stärken und eine zukunftsfähige, faire Arbeitswelt zu fördern.

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