Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Preußische Seehandlung

Förderung kultureller und wissenschaftlicher Projekte in und für Berlin. Derzeit keine Anträge möglich.

Kultur Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung Preußische Seehandlung fördert auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung zur Unterstützung kultureller und wissenschaftlicher Aufgaben in und für Berlin.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investive Maßnahmen an Gebäuden, Einrichtungen und technischer Ausrüstung
  • Festangestelltes Personal
  • Jahresprogramme
  • Qualifikationsarbeiten
  • Veranstaltungsreihen und Periodika
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Freistellungsbescheid für Kunst und Kultur bzw. Wissenschaft und Forschung
  • Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV
  • Ausschluss von Privatpersonen
  • Keine investiven Maßnahmen an Gebäuden, Einrichtungen oder technischer Ausrüstung
  • Keine Förderung von festangestelltem Personal oder Jahresprogrammen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzexposé
  2. Aktueller Freistellungsbescheid
  3. Anschreiben mit rechtsgültiger Unterschrift
  4. Gesamtkosten- und Finanzierungsplan
  5. Ggf. Referenzen und weitere relevante Unterlagen

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Preußische Seehandlung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz in Berlin, die für Kunst, Kultur oder Wissenschaft und Forschung vom Finanzamt freigestellt sind und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Im Mittelpunkt stehen kulturelle und wissenschaftliche Vorhaben: von Literaturveranstaltungen und Ausstellungen über historische Forschungsprojekte bis hin zu Symposien, Tagungen und innovativen Forschungsarbeiten mit Berlinbezug. Gefördert werden Einzelprojekte mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten. Investive Maßnahmen an Gebäuden sowie feste Personalstellen, Jahresprogramme, Qualifikationsarbeiten, Veranstaltungsreihen, Periodika und Druckbeihilfen sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass das Projekt weder begonnen noch abgeschlossen ist und ein gültiger Freistellungsbescheid für den entsprechenden Förderbereich vorliegt. Anträge können derzeit nicht eingereicht werden.

Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen und wird nach formaler Prüfung der eingereichten Unterlagen – darunter ein Kurzexposé, ein aktueller Freistellungsbescheid, ein Anschreiben mit rechtsgültiger Unterschrift sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan – durch den Vorstand der Stiftung beschlossen. Die Mittelvergabe setzt die Einreichung eines Abschlussberichts und einer Abrechnung voraus; nicht verwendete Mittel sind zurückzuführen. Mit ihrer finanziellen Unterstützung leistet die Stiftung einen Beitrag zur Stärkung des kulturellen Lebens und zur Förderung wissenschaftlicher Erkenntnisse in und für Berlin, indem sie innovative und kreative Vorhaben einmalig und projektbezogen unterstützt.

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